Ein Solothurner Hauseigentümer baute an der Grundstückgrenze eine Mauer mit Betonplatten und Fässern und schüttete das Gelände auf: Die Nachbarin des Grundstücks darunter habe beim Hausbau das Terrain abgegraben, daher habe er den natürlichen Terrainverlauf wiederhergestellt. Die Nach­barin wehrte sich mit Erfolg gegen Mauer und Aufschüttung. Grund: Der Mann hätte laut Bundesgericht eine Baubewilligung einholen müssen.

Bundesgericht, Urteil 1C_128/2023 vom 18. Dezember 2023