SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 01/2012

Mietnebenkosten ungenügend deklariert

Will ein Vermieter neue Nebenkosten in Rechnung stellen, hat er ein amtlich bewilligtes Formular zu verwenden. Daraus muss für den Mieter ersichtlich sein, ob diese Kosten bisher im Mietzins enthalten und wie hoch sie waren. Ein Genfer Vermieter hielt sich nicht daran: Ein Mieter zahlte ihm monatlich 1297 Franken Nettomietzins plus 155 Franken akonto für Heizung und Warmwasser. Sein neuer Zins sollte 1093 Franken betragen, dafür wollte der Vermieter 299 Franken akonto für Heizung, Ab­wart, Gartenunterhalt, Lift usw. Seine Formularanzeige ist laut Bundesrichter aber nichtig, da sie den Vergleich der bisherigen inbegriffenen Nebenkosten mit den ausgesonderten Nebenkosten nicht ermöglichte.

Bundesgericht, Urteil 4A_136/2011 vom 10. Juni 2011

14. Januar 2012


Beitrag als PDF
Mietnebenkosten ungenügend deklariert
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Gemeinsames Kind: Alimente auch nach kurzer Ehe Denkmalschutz: Keine Entschädigung für Hauseigentümer Witwer muss AHV-Rente zurückzahlen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten