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Die Wettbewerbskommission (Weko) büsst Nikon mit 12,5 Millionen Franken wegen Behinderung von Parallelimporten. Der japanische Kamerahersteller hatte Schweizer Händlern verboten, Nikon-Produkte ausserhalb der Schweiz und Liechtenstein zu beziehen. Zudem belegte Nikon ausländische Vertreiber mit einem Exportverbot in die Schweiz und übte Druck auf die Händler aus. Diese Praxis führte dazu, dass Nikon-Produkte in der Schweiz deutlich teurer waren als im Ausland (saldo 10/10). Laut Weko muss Nikon die rechtswidrigen Vertriebsverträge dem Schweizer Kartellgesetz anpassen. Nikon wird den Entscheid nach eigenen Angaben beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.
14. Januar 2012
