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Inflationsgeschützte Staatsanleihen erhalten die Kaufkraft. K-Geld zeigt, wie sie funktionieren, und weist auf Vor- und Nachteile sowie auf Alternativen hin.
Mehrere Tausend Milliarden Franken haben Regierungen und Notenbanken in den letzten zwei Jahren rund um den Globus in die Wirtschaft gepumpt. Damit wollten sie jeweils den Kollaps ihrer Volkswirtschaften verhindern. Seit die Notenbanken auf Teufel komm raus Geld drucken, steigt aber bei Anlegern die Furcht vor einer Vermögensentwertung durch eine mittel- bis langfristige Inflation.
Einen guten Schutz dagegen bieten inflationsgeschützte Anleihen. Im Unterschied zu normalen Obligationen (siehe unten «Anleihen») sind sie an einen Landespreisindex gekoppelt und verfügen für die gesamte Laufzeit über einen Teuerungsschutz – sowohl auf dem investierten Kapital als auch auf dem Zins.
Konkret: Investiert man jetzt 10‘000 Franken, erhält man bei durchschnittlich zwei Prozent Inflation in zehn Jahren 12 190 Franken ausbezahlt. Das ist exakt der Betrag, der dann der Kaufkraft von heute 10‘000 Franken entspricht – dazu kommt der Zinsertrag.
Teuerungsschutz wird mit tieferem Zins bezahlt
Solche Papiere eignen sich vor allem, um das Risiko in einem Obligationendepot einzugrenzen. Denn ihr Wert entwickelt sich unabhängig von anderen, «inflationsresistenten» Geldanlagen wie Immobilien, Aktien, Rohstoffen oder Gold. Ein Wundermittel sind sie aber nicht. Denn der ursprünglich fixierte Zins ist markant tiefer als bei einer Anleihe ohne Teuerungsschutz.
Inflationsgeschützte Anleihen werden in der Regel von Regierungen ausgegeben, sind also Staatsanleihen. Anleger in der Schweiz müssen aber ausländische Schuldscheine kaufen und gehen damit zwangsläufig ein nicht zu unterschätzendes Wechselkursrisiko ein. Grund: Die Schweiz hat bisher keine inflationsindexierten Bundesanleihen («Eidgenossen») auf den Markt gebracht.
Aufgrund gut gefüllter Staatskassen besteht beim Bund schlicht kein Bedarf für eine weitere Möglichkeit, Geld zu beschaffen. Im Euroraum zählen England, Deutschland, Schweden und Frankreich zu den bekanntesten Herausgebern solcher Wertpapiere.
Ein zentrales Element der inflationsgeschützten Anleihen ist, dass die herausgebenden Staaten das Inflationsrisiko des eigenen Landes jeweils übernehmen. Damit gewähren sie den Käufern eine Versicherung gegen Kaufkraftverlust. Da diese Versicherung einen Wert hat, können sich die Herausgeber zu günstigeren Konditionen verschulden als mittels normaler Staatsanleihen.
Eine inflationsgeschützte Anleihe ist an sich nichts anderes als eine Wette auf die zukünftige Entwicklung der Teuerung. Erwartet ein Anleger, dass die Inflation über die gesamte Laufzeit der Anleihe höher steigt als die Zinsdifferenz zwischen einer normalen Anleihe und einer inflationsgeschützten, sollte er eine Anleihe mit Teuerungsschutz kaufen. Je kleiner die Differenz zwischen den beiden Anleihenarten ist, desto «billiger» ist der Inflationsschutz zu haben.
ETF: Alternative zu Anleihen mit Teuerungsschutz
Wer keine ausländischen Staatsanleihen kaufen will und trotzdem einen Inflationsschutz sucht, kann sein Geld auch in einen Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF) investieren. Damit hat ein Anleger sein Risiko breit diversifiziert und die Inflationsrisiken minimiert.
So oder so: Der Anleger hat das Währungsrisiko
Die Gebühren bei Indexfonds (Total Expense Ratio, TER) betragen im Schnitt 0,2 Prozent und sind damit im Vergleich zu aktiv gemanagten Anlagefonds günstig. Die TER gibt Auskunft über sämtliche dem Anleger belasteten Kosten in Prozenten des Fondsvermögens. Der Haken: Solche ETF gibt es in der Schweiz nur auf Oblis in Dollar und Euro. Somit hat der Anleger auch hier ein Währungsrisiko zu tragen.
Anleihen: Darlehen mit festem Zins
Anleihen – auch Obligationen genannt – sind Schuldscheine, die von Unternehmen, Staaten, Kantonen oder Gemeinden herausgegeben werden. Wer eine Anleihe kauft, gibt dem Herausgeber (Emittent) für eine bestimmte Laufzeit ein Darlehen und rechnet mit einem festen, regelmässigen Zins. Der Käufer hofft zudem, dass der Herausgeber während der Laufzeit nicht Pleite geht, denn am Ende der Laufzeit ist das Darlehen zur Rückzahlung fällig.
23. Mai 2010 | Werner Grundlehner
