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Artikel | K-Tipp 10/2010

Das Ende der Abo-Fessel

Die meisten iPhone-Besitzer waren bisher an ihren Telefonanbieter gebunden. Bald können sie zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn sie das möchten. Der K-Tipp zeigt, wie man am besten vorgeht.

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Kommentare (3)

 
  • Brandis | 31.05.2010, 21:43

    Sim-Lock ohne Abo erlaubt?

    Letzten Sommer habe ich bei Swisscom ein iPhone 3GS ohne Abo zum
    vollen Preis gekauft. Als ich mal nachfragte, wie die Sperrung
    aufgehoben werden könne, wurde mir gesagt, dass die Sperre
    frühestens nach 2 Jahren aufgehoben werden könne, auch wenn
    ich das iPhone zum vollen Preis gekauft hätte. Ist dies
    zulässig?
  • Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp | 21.05.2010, 12:15

    SIM-Lock Aufhebung

    Vielen Dank für Ihre Hinweise. Zur Klärung
    allfälliger Missverständnisse: «Mit einer solchen
    SIM-Karten-Sperre (SIM-Lock) sind Kunden maximal zwei Jahre an ihre
    Telefongesellschaft gebunden.» «Orange und Swisscom
    müssen die Sperre danach auf Verlangen aufheben». Mit
    «danach» ist der Ablauf dieser zwei Jahre gemeint.
    Freundliche Grüsse Beatrice Walder

  • DeeGee | 21.05.2010, 11:59

    Abo-Fessel mit Kleingedrucktem

    Habe soeben ebi Orange mein iPhone SIM Lock aufheben lassen.
    Jedoch sollte man folgendes dazu wissen:
    a) bei einem 2 Jahresvertrag inkl. der SIM Lock muss min. 50% der
    Abozeit erfüllt haben!
    b) die Aufhebung des SIM Lock kostet CHF 100.-
    c) bis die Aufhebung aktiv wird dauert es 24h

    Ich finde solche "Info's" hätte die K-Tipp Redaktion in
    den Artikel erwähnen sollen!
    Gruss
    DeeGee
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