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Artikel | K-Tipp 17/2009

Vorsicht vor Lockvögeln an Messen

Geschickte Verkäufer locken an Messen mit scheinbar günstigen Angeboten. Doch Achtung: Es gibt kein Widerrufsrecht.

Für den Dampfsauger «Top-Clean Picolo» der TC Handels AG bezahlte  Andreas Kunz aus Schüpfen BE 2600 Franken. Die Firma tritt auch als Easy Clean Schweiz AG auf. Das sind zwar zwei verschiedene Firmen, dahinter stehen aber die gleichen Personen.  Kunz hatte sich im Februar an der Suisse Nautic Messe in Bern zum Kauf überreden lassen. Der Verkäufer habe ihm den Dampfreiniger – gleichzeitig Dampfgerät und Staubsauger – als ideal für sei-nen Riemenboden ver- kauft. Zudem koste er sonst 4231 Franken.

Kunz bereute den Kauf noch am gleichen Tag: «Ich fühlte mich überrumpelt.» Er wollte den Kauf widerrufen. Doch der Vertreter habe am Vertrag festgehalten und lieferte den Dampfsauger. Nach der Benutzung stellte Kunz fest: Das Gerät wird sehr heiss, verliert Wasser und hinterlässt Streifen im Riemenboden. Es war schlicht nicht zu handhaben.

Beim K-Tipp haben sich weitere unzufriedene Easy-Clean-Kunden gemeldet. Eine Betroffene sagt über den Dampfsauger: «Putzen dauert mehr als doppelt so lange wie mit einem normalen Staubsauger und einem feuchten Lappen.» Sie habe sich überreden lassen. Ihre späteren Reklamationen seien ignoriert worden. Claudia Zäch von der Easy Clean Schweiz AG widerspricht diesen Darstellungen. Die Vertreter würden regelmässig geschult. Und von den Reklamationen der unzufriedenen Kundin habe sie nichts gewusst.


Widerrufsrecht

Wer an einer Messe etwas kauft, hat kein Widerrufsrecht. Lassen Sie sich deshalb an einer Messe nie zu einem Kauf drängen. Oder beharren Sie auf einer Rücktrittsklausel im Vertrag. Sonst können Sie den Kauf nur bei schwerwiegenden Mängeln der Ware rückgängig machen.

10. Oktober 2009 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp


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Kommentare (2)

 
  • Exhuberanti | 31.10.2009, 15:40

    Kein Widerrufsrecht

    OR Art. 40e

    V. Widerruf
    1. Form und Frist
    1 Der Kunde muss dem Anbieter den Widerruf schriftlich erklären.


    Ausnahme:

    OR Art. 40 c

    III. Ausnahmen
    Der Kunde hat kein Widerrufsrecht, wenn er:
    a. die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat;
    b. seine Erklärung an einem Markt- oder Messestand abgegeben
    hat.
  • mikromikes24 | 15.10.2009, 13:03

    Vorsicht vor Lockvögeln an Messen

    Bester beweis dass man als Privatperson nichts an den Messen Kaufen
    sollte!! Anschauen und sich informieren lassen ja! und in dem
    Fachhandel oder Fachmarkt kaufen geht!!
    Ich weiss zwar nicht wie es mit dem Rücktrittsrecht da aussiht,
    eigentlich sollte man sogar in den ersten 7 Tagen von allem
    zurücktretten können! Komisch
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Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
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