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Kleine Massnahmen können die Energiekosten massiv senken. Drei Experten beantworten im Kassensturz-Chat Fragen von Mietern und Vermietern.
Kann ich als Vermieter verlangen, dass die Mieter während der Heizperiode abends die Fensterläden schliessen? Der Mietzins ist inklusive Heizkosten.
Nein. Aber Sie können es empfehlen.
Die Temperatur in unserem gemieteten Haus beträgt nur 19 Grad. Zudem haben wir an diversen Orten Schimmel. Was können wir tun?
Wenden Sie sich an den Vermieter. Verlangen Sie, dass ein Spezialist die Temperatur über mehrere Tage hinweg kontrolliert. Im Wohnzimmer sollte es 20 bis 21 Grad warm sein. Schlafzimmer können kühler sein. Den Schimmel sollte eine Fachperson begutachten. Wenn es allerdings in den Räumen warm genug ist und Sie zu knapp lüften, sind Sie für den Schimmel verantwortlich.
Ist es sinnvoll, mein Haus nur auf der Schattenseite zu isolieren?
Nein. Selbst wenn die anderen Seiten fast nur aus Fenstern bestehen, sollten alle Seiten saniert werden.
Verbraucht ein Kühlschrank mit Gefrierfach viel mehr Strom als ein Gerät ohne Eisfach?
Ein Kühlschrank mit Gefrierfach verbraucht rund 250 kWh pro Jahr. Bei Schränken ohne Fach sind es rund 150 kWh. Konkret: Während der 15-jährigen Nutzungsdauer spart man mit einem Gerät ohne Gefrierteil rund 300 Franken. Und: Geräte der Energieklasse A+ benötigen in der Regel 40 Prozent mehr Energie als Kühlschränke der Klasse A++. Energiesparende Modelle finden Sie unter www.topten.ch.
In der Garage und im Velokeller unserer Mietwohnung sind die Heizungsrohre nicht isoliert. Ist das erlaubt?
In Neubauten müssen diese Rohre isoliert sein. Für Altbauten gibt es keine Vorschrift. Bei einer Gesamterneuerung der Liegenschaft müssten die Rohre allerdings isoliert werden.
Unsere Fenster sind jeweils am Morgen am unteren Fensterrahmen nass. Woran liegt das?
Wenn es draussen sehr kalt ist und die Luftfeuchtigkeit in Ihrer Wohnung über 50 Prozent liegt, ist dies je nach Fenstertyp kaum vermeidbar. Trocknen Sie den Rahmen immer gut ab. Sonst kann sich Schimmel bilden.
Buchtipp
Mieter finden viele Infos zum Thema im «Saldo»-Ratgeber «Das Mietrecht im Überblick» (2. Auflage, 192 Seiten). Zu bestellen unter www.saldo.ch/shop.
10. November 2008 | ruf
