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Die meisten Lebensversicherer informieren ihre Kunden noch immer schlecht. Eine neue amtliche Richtlinie beseitigt den Missstand nicht.
Wer eine Lebensversicherung abschliesst, wird von den Versicherern nach wie vor nur ungenügend aufgeklärt. Vor allem bei vorzeitigen Kündigungen kann das zu unangenehmen Überraschungen führen.
Und das kommt häufig vor: So kündigt gemäss Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) mehr als jeder Zweite seine Lebensversicherung vor Ende der Laufzeit. Doch die tiefen Rückkaufswerte in diesem Fall werden den Versicherten vor der Unterzeichnung des Vertrags teilweise verschwiegen (saldo 3/2007). Fast immer liegt der Rückkaufswert erheblich unter dem, was die Versicherten an Prämien einbezahlt haben.
Kommt hinzu: Im Kündigungsfall teilen die Versicherer den Kunden nur gerade die Summe mit, die ausbezahlt wird. Sie verschweigen, welche Spesen und Kosten sie abgezogen haben.
Auf Geheimniskrämerei setzen die Versicherer auch bei den sogenannten Überschussbeteiligungen. Diese sind zwar vertraglich nicht garantiert, werden aber beim Abschluss in Aussicht gestellt. Die tatsächlich ausbezahlten Summen legen die Gesellschaften zum Teil willkürlich fest. Und den Kunden gegenüber begründen sie sie nicht einmal auf Anfrage hin.
Bundesamt verlangt von Versicherern bessere Kundeninformation
Schon seit Anfang 2007 müssten die Versicherer laut dem revidierten Versicherungsvertragsgesetz ihre Kunden besser informieren. Doch geändert hat sich nicht viel. Deshalb hat nun das BPV eine neue Richtlinie erlassen. Es verspricht sich damit eine «deutlich erhöhte Informationspflicht» der Versicherer zugunsten der Kunden. Konkret heisst es in der Richtlinie:
Marc Beuggert vom VZ Vermögenszentrum kritisiert den Erlass: «Die heute bestehende Intransparenz wird dadurch nicht beseitigt.» Er bemängelt insbesondere, dass der Versicherte erst auf Nachfrage von seiner Versicherung Erläuterungen zum Rückkaufswert erhält: «Es wäre für die Versicherer ohne Aufwand möglich, den Kunden von sich aus diese Informationen zu geben.»
Versicherer müssen zu Überschüssen kaum Auskunft geben
Offen sei auch noch, wie detailliert die Information zum Rückkaufswert tatsächlich ausfallen werde. Bei Überschüssen müssten sich die Versicherer auch künftig nicht in die Karten schauen lassen: «Sie können weiter verschweigen, nach welchem Schlüssel sie diese verteilen.» Beuggert kritisiert zudem die langen Übergangsfristen: «Die Auskunftspflichten für Versicherer könnten schneller umgesetzt werden.»
Das BPV verteidigt seine neue Richtlinie: «Sie schafft Transparenz.» Eine Informationspflicht zum Verteilschlüssel der Überschüsse lehnt die Behörde jedoch ab. Die Höhe des Überschusses berechne sich vorab nach individuellen Faktoren wie Restdauer oder Zinshöhe der Lebensversicherung.
In Deutschland sind die Versicherten bessergestellt
In Deutschland haben es Lebensversicherte zumindest in einzelnen Punkten besser. Gemäss neuen Gesetzen müssen Versicherer ihre Kunden stets über den Stand der Überschüsse und ihre Berechnungsgrundlage informieren. Auch müssen sie dem Versicherten regelmässig die Höhe des Rückkaufswertes schriftlich mitteilen – von sich aus und nicht auf Anfrage des Versicherten.
Zudem müssen deutsche Versicherer ihren Kunden mindestens die Hälfte des ersparten Betrags erstatten, wenn sie frühzeitig aus der Lebensversicherung aussteigen. Stornogebühren sind nicht erlaubt.
Viele Schweizer Versicherte dagegen, welche die Prämien nicht mehr zahlen können, gehen leer aus. Laut geltendem Gesetz müssen die Gesellschaften ihren Kunden nämlich erst nach drei vollen Jahresprämien etwas zurückzahlen. Die neue Richtlinie ändert daran nichts. Den Rückkaufswert «Null» rechtfertigen die Versicherer mit hohen Unkosten und Provisionen.
18. Oktober 2008 | Eric Breitinger
