SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 17/2008

Lebensversicherer: Kein Ende mit der Geheimniskrämerei

Die meisten Lebensversicherer informieren ihre Kunden noch immer schlecht. Eine neue amtliche Richtlinie beseitigt den Missstand nicht.

Wer eine Lebensversicherung abschliesst, wird von den Versicherern nach wie vor nur ungenügend aufgeklärt. Vor allem bei vorzeitigen Kündigungen kann das zu unangenehmen Überraschungen führen.

Und das kommt häufig vor: So kündigt gemäss Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) mehr als jeder Zweite seine Lebensversicherung vor Ende der Laufzeit. Doch die tiefen Rückkaufswerte in diesem Fall werden den Versicherten vor der Unterzeichnung des Vertrags teilweise verschwiegen (saldo 3/2007). Fast immer liegt der Rückkaufswert erheblich unter dem, was die Versicherten an Prämien einbezahlt haben.

Kommt hinzu: Im Kündigungsfall teilen die Versicherer den Kunden nur gerade die Summe mit, die ausbezahlt wird. Sie verschweigen, welche Spesen und Kosten sie abgezogen haben.

Auf Geheimniskrämerei setzen die Versicherer auch bei den sogenannten Überschussbeteiligungen. Diese sind zwar vertraglich nicht garantiert, werden aber beim Abschluss in Aussicht gestellt. Die tatsächlich ausbezahlten Summen legen die Gesellschaften zum Teil willkürlich fest. Und den Kunden gegenüber begründen sie sie nicht einmal auf Anfrage hin.


Bundesamt verlangt von Versicherern bessere Kundeninformation

Schon seit Anfang 2007 müssten die Versicherer laut dem revidierten Versicherungsvertragsgesetz ihre Kunden besser informieren. Doch geändert hat sich nicht viel. Deshalb hat nun das BPV eine neue Richtlinie erlassen. Es verspricht sich damit eine «deutlich erhöhte Informationspflicht» der Versicherer zugunsten der Kunden. Konkret heisst es in der Richtlinie:

  • Die Versicherer müssen vor Vertragsabschluss schriftlich über die Modalitäten des Rückkaufs informieren. Im Rückkaufsfall müssen sie dem Kunden Auskunft geben, wie sie den Rückkaufswert seiner Lebensversicherung berechnet haben – allerdings erst auf Anfrage. Umsetzen müssen die Versicherer die Richtlinie bei bestehenden Verträgen erst im Jahr 2011.
  • Die Versicherer müssen ihren Kunden neu jährlich eine «nachvollziehbare Abrechnung zur Überschussbeteiligung» abgeben. Auch müssen sie künftig Kürzungen schriftlich begründen. Diese Verpflichtung gilt für die Versicherer ebenfalls erst ab 2011.

Marc Beuggert vom VZ Vermögenszentrum kritisiert den Erlass: «Die heute bestehende Intransparenz wird dadurch nicht beseitigt.» Er bemängelt insbesondere, dass der Versicherte erst auf Nachfrage von seiner Versicherung Erläuterungen zum Rückkaufswert erhält: «Es wäre für die Versicherer ohne Aufwand möglich, den Kunden von sich aus diese Informationen zu geben.»


Versicherer müssen zu Überschüssen kaum Auskunft geben

Offen sei auch noch, wie detailliert die Information zum Rückkaufswert tatsächlich ausfallen werde. Bei Überschüssen müssten sich die Versicherer auch künftig nicht in die Karten schauen lassen: «Sie können weiter verschweigen, nach welchem Schlüssel sie diese verteilen.» Beuggert kritisiert zudem die langen Übergangsfristen: «Die Auskunftspflichten für Versicherer könnten schneller umgesetzt werden.»

Das BPV verteidigt seine neue Richtlinie: «Sie schafft Transparenz.» Eine Informationspflicht zum Verteilschlüssel der Überschüsse lehnt die Behörde jedoch ab. Die Höhe des Überschusses berechne sich vorab nach individuellen Faktoren wie Restdauer oder Zinshöhe der Lebensversicherung.


In Deutschland sind die Versicherten bessergestellt

In Deutschland haben es Lebensversicherte zumindest in einzelnen Punkten besser. Gemäss neuen Gesetzen müssen Versicherer ihre Kunden stets über den Stand der Überschüsse und ihre Berechnungsgrundlage informieren. Auch müssen sie dem Versicherten regelmässig die Höhe des Rückkaufswertes schriftlich mitteilen – von sich aus und nicht auf Anfrage des Versicherten.

Zudem müssen deutsche Versicherer ihren Kunden mindestens die Hälfte des ersparten Betrags erstatten, wenn sie frühzeitig aus der Lebensversicherung aussteigen. Stornogebühren sind nicht erlaubt.

Viele Schweizer Versicherte dagegen, welche die Prämien nicht mehr zahlen können, gehen leer aus. Laut geltendem Gesetz müssen die Gesellschaften ihren Kunden nämlich erst nach drei vollen Jahresprämien etwas zurückzahlen. Die neue Richtlinie ändert daran nichts. Den Rückkaufswert «Null» rechtfertigen die Versicherer mit hohen Unkosten und Provisionen.

18. Oktober 2008 | Eric Breitinger


Beitrag als PDF
Lebensversicherer: Kein Ende mit der Geheimniskrämerei
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
So sind Sie richtig versichert
So sind Sie richtig versichert
Die privaten Versicherungen im Überblick

Detail-Infos
Buchshop
 
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
«Herr Arbter, wieso legen Sie die Kosten nicht offen?» Drei Jahre lang kein Geld zurück: «Dieser alte Zopf muss weg» «Ich bin erstaunt über die massiven Kürzungen»
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten