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Eine Lenkerin ist vor Bundesgericht mit ihrer Beschwerde gegen eine Busse von 1050 Franken wegen zu schnellen Fahrens abgeblitzt. Sie hatte geltend gemacht, das Tempo-30-Schild nicht gesehen zu haben.
Tatsächlich war das Temposchild am rechten Strassenrand teilweise von Ästen verdeckt. Gemäss Bundesgericht hätte die Lenkerin trotzdem klar erkennen können, dass es sich um ein rechteckiges Zonensignal handelte, das die Tempo-30-Zone signalisierte. Das Signal wiederholte sich ausserdem gut sichtbar einige Meter zurückversetzt auf der linken Strassenseite. Zusätzlich hätte der Automobilistin die Bodenmarkierung «30» auf ihrer Fahrbahn auffallen müssen.
Bundesgericht, Urteil 6B_808/2007 vom 15. April 2008
27. Mai 2008
