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1. Braucht es vor der Heirat eine Verlobung?
Nein. Die Verlobung ist ein persönliches Eheversprechen. Formelle Voraussetzungen braucht es dafür nicht. Laut Gesetz gilt der Gang zum Zivilstandsamt als Verlobung.
2. Kann man das Zivilstandsamt für die Trauung frei wählen?
Ja. Für die Vorbereitung der Trauung ist aber das Zivilstandsamt am Wohnort der Braut oder des Bräutigams zuständig. Dort sind auch die nötigen Dokumente persönlich abzugeben. Die Prüfung dieser Dokumente kostet 60 Franken, die Trauung selbst 50 Franken.
3. Können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten?
Nein. Aber sie können sich beim Zivilstandsamt eintragen lassen. Der Personenstand lautet dann: «In eingetragener Partnerschaft».
4. Muss man das Hochzeitskleid bezahlen, wenn es nicht rechtzeitig fertig wird?
Nein, ein Hochzeitskleid braucht man in der Regel nur einmal. Wird es auf den Hochzeitstag nicht fertig, muss man es nicht bezahlen. Zudem ist der Verkäufer verpflichtet, allfällige Zusatzkosten zu bezahlen, wenn die Braut kurzfristig ein teureres Kleid kaufen muss.
5. Was bedeutet die Trauungsformel «in guten wie in schlechten Zeiten»?
Die Ehegatten schulden einander Treue und Beistand. Sie müssen aufeinander Rücksicht nehmen, sich loyal verhalten, sich finanziell unterstützen und einander in schwierigen Situationen beistehen.
6. Ändert sich der Nachname der Frau beim Jawort?
Ja, der Name des Ehemannes ist der Familienname. Die Frau kann aber ihren Namen voranstellen und trägt dann einen Doppelnamen ohne Bindestrich. Wählen die Eheleute den Namen der Frau als Familiennamen, müssen sie dies vor der Trauung vom Kanton bewilligen lassen.
7. Darf man den früheren Namen auch mit einem Bindestrich an den amtlichen Familiennamen hängen?
Ja, dieser sogenannte Allianzname ist zwar nicht amtlich, darf aber in Ausweisen eingetragen werden.
8. Muss der Hochzeitsfotograf die Negative herausgeben?
Klare Abmachungen verhindern Streitigkeiten: Wer Wert darauf legt, dass der beauftragte Fotograf die Negative oder die digitalen Daten herausgibt und nicht bei sich aufbewahrt, regelt das am besten im Vertrag. Dann ist klar, dass er alles mit dem Fotoauftrag zusammenhängende Material aushändigen muss.
9. Ist ein Ehevertrag nötig?
Nein. Ohne Vertrag gilt für Eheleute die sogenannte Errungenschaftsbeteiligung. Das heisst: Zu den gemeinsamen ehelichen Gütern gehören alle Vermögenswerte, welche die Ehegatten während der Ehe erwerben. Erbschaften gehören aber nicht dazu.
10. Haftet ein Ehegatte für die vorehelichen Schulden seines Partners?
Nein, für die Verpflichtungen, die jemand vor der Heirat eingegangen ist, haftet er persönlich.
bf/st
Testen Sie ihr wissen
1. Wie lange hat man Zeit, um gegen einen Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag zu erheben?
a) 10 Tage.
b) 20 Tage.
c) Einen Monat.
2. Muss ich die Billag-Gebühren auch bezahlen, wenn ich überhaupt keine SRG-Programme empfange?
a) Ja, in jedem Fall.
b) Ja, aber nur bei Empfang via Satellit.
c) Nein.
3. Kann die Unfalldeckung der Krankenkasse ausgeschlossen werden, wenn man über den Arbeitgeber unfallversichert ist?
a) Nein, sie ist obligatorisch.
b) Ja, wenn man mindestens 8 Stunden pro Woche angestellt ist.
c) Ja, die Unfalldeckung bei der Krankenkasse ist freiwillig.
4. Wie verhält man sich am besten, wenn eine unbestellte Sendung im Briefkasten liegt?
a) Die Ware muss zurückgeschickt werden.
b) Man kann die Ware behalten, verschenken oder entsorgen.
c) Man sollte den Lieferanten benachrichtigen.
Auflösungen auf Seite 31
13. Juni 2007
