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Wer böswillig keine Alimente bezahlt, kann sich wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflichten strafbar machen. Das Bundesgericht hat in einem neueren Urteil sogar den Arbeitgeber eines Unterhaltspflichtigen mit Gefängnis bestraft.
Hintergrund: Ein Gericht aus der Romandie verpflichtete den Arbeitgeber, einem Angestellten monatlich 900 Franken vom Lohn abzuziehen und diesen Betrag direkt der getrennt lebenden Ehefrau zukommen zu lassen. Der Betrieb nahm aber trotz gerichtlicher Aufforderung keinen Lohnabzug vor und überwies kein Geld.
Der Alimentenpflichtige wurde wegen Vernachlässigung seiner Unterstützungspflichten mit drei Monaten Gefängnis bestraft, der Arbeitgeber wegen Gehilfenschaft zu einem Monat.
Bundesgericht, Urteil BGE 132 IV 49 vom 14. Dezember 2005
21. Februar 2007
