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Viele Versicherte kommen zu kurz. Denn medizinische Gutachten fallen oft einseitig aus - im Sinne der Versicherungen, welche die Gutachter bestellen und bezahlen.
Rund 12 000 medizinische Gutachten lassen private Versicherungen pro Jahr bei externen Experten erstellen, 2500 Gutachten die Invalidenversicherung und rund 1000 die Suva. «Viele davon sind schlicht Gefälligkeitsgutachten», sagt die Zürcher Anwältin Evalotta Samuelson. Trotzdem gehen die Gerichte davon aus, dass Gutachter neutral und nur ihrem ärztlichen Gewissen verpflichtet sind.
Doch die tagtägliche Praxis zeigt: Ihre Aufträge und Honorare bis zu 15 000 Franken pro Gutachten erhalten sie in der Regel von den Versicherungen. Diese wirtschaftliche Abhängigkeit ist eine schlechte Basis für neutrales Handeln. Ein Schadensexperte einer Versicherung, der anonym bleiben will, erklärte gegenüber saldo: «Viele Kollegen beauftragen Gutachter mit der Absicht, Schadenfälle abzuwenden. Und natürlich spricht man sich ab.» So kursieren Namenslisten von Ärzten, unterteilt in versicherungsfreundliche «good guys» und patientenfreundliche «bad guys».
Patientenfreundliche Gutachter erhalten weniger Aufträge
Keine Frage, wer mehr Aufträge erhält. Die begutachtenden Ärzte wissen das. Thierry Ettlin, Chefarzt der Reha in Rheinfelden AG, machte die Erfahrung, dass Rechtsabteilungen grosser Versicherungen generell Gutachter als «patientenfreundlich» einstufen, wenn die medizinische Beurteilung zu Ungunsten der Versicherung ausfällt: «Für mich als Fachexperten entscheidend sind aber nur die medizinischen Befunde im Einzelfall, nicht eine vorgefasste Meinung.»
Im Bedarfsfall wird einfach ein zweites Gutachten bestellt
Der Zürcher Anwalt Jürg Senn beobachtet, dass sich neutrale Ärzte angesichts des wachsenden Drucks der Versicherer zunehmend als Gutachter zurückziehen. Die Versicherung sitzt finanziell am längeren Hebel. Sie kann ein zweites Gutachten bestellen, wenn ihr das erste nicht passt.
So bescheinigte ein Gutachten im Auftrag der Winterthur Versicherung einer heute 37-jährigen Zürcherin Ende 2005 eine «aktuelle unfallbedingte Arbeitsfähigkeit von 50 Prozent». Die Frau hatte vier Jahre zuvor einen Autounfall, an dessen Folgen sie leidet. Doch die Winterthur wollte den Arbeitsausfall nicht zahlen, schrieb der Frau, das Gutachten sei «nicht vollständig schlüssig» und schickte sie zur zweiten Begutachtung diesmal in die Schulthess-Klinik in Zürich. «Geld spielt keine Rolle», habe die Winterthur-Sachbearbeiterin am Telefon gesagt, erinnert sich die Frau, als in ihrem Beisein der Termin vereinbart wurde. Das zweite Gutachten verneinte mit «überwiegender Wahrscheinlichkeit» den Zusammenhang zwischen Beschwerden und Unfall. Am 1. September 2006 hat die Winterthur die Taggeldzahlungen gestoppt.
Die Unfallopfer sind weitgehend machtlos. In der Regel haben sie kein Geld, um eigene Gutachten in Auftrag zu geben. Werden sie von einem Versicherungsgutachter aufgeboten, müssen sie den Termin einhalten. Einen Gutachter abzulehnen, gilt als unkooperativ. Laut einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts dürfen Patienten nicht einmal einen Rechtsbeistand zur Begutachtung mitnehmen. So sind sie den Ärzten im Dienste der Versicherungen ausgeliefert. Anwalt Jürg Senn fordert deshalb: «Wir brauchen neutrale Gutachterstellen, die nicht von Versicherungen bezahlt werden.»
«Ein Gutachten ist vor Gericht fast nicht widerlegbar»
Belastend ist auch die Stellung der Opfer in einem Gerichtsverfahren: Sie müssen die Unfallfolgen und die damit zusammenhängenden finanziellen Einbussen gegenüber den Versicherungen beweisen. «Ein negatives Gutachten ist vor Gericht jedoch fast nicht widerlegbar», sagt Martin Boltshauser, Jurist der Behindertenorganisation Procap. Er fordert deshalb, dass Gutachter über besondere Qualifikationen verfügen sollten.
Besonders ungünstig ist die Ausgangslage für die Betroffenen auch nach einem Kunstfehler. Sie müssen die Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht nachweisen. Das können sie nur mit einer medizinischen Expertise. Hans Säuberli, pensionierter Chirurgie-Chefarzt des Kantonsspitals Baden, kritisiert: «Gutachter haben oft zu viel Verständnis für ärztliche Fehler, gerade bei leichten und mittelschweren Fällen. Die Experten kennen sich meist ja auch.» Sein Vorschlag: Aufträge für ärztliche Gutachten zu Behandlungsfehlern sollten öfter an Experten kurz vor oder nach der Pension oder ins deutschsprachige Ausland gehen.
Das kurze Leben des Andrin Gsell: Pfusch bei der Geburt oder bestmögliches Verhalten der Ärzte?
Bei der Geburt des fünfjährigen Andrin sei gepfuscht worden, sagt ein Gynäkologe. Die Versicherungsgutachter kommen zu einem gegenteiligen Befund.
Andrin Gsell aus Grub SG starb am 28. November 2005 um 4.40 Uhr. Herzstillstand. Sandra Gsell weinte um ihr totes Kind wie jede andere Mutter. In seinem kurzen Leben hatte Andrin nie einen verständlichen Laut von sich gegeben, nie etwas gesehen und bewusst gehört, nie einen Schritt gemacht, nie von sich aus geschluckt.
Nur anfangs schaffte es Andrin, den Kopf zu heben. Und wenn ihn ein epileptischer Anfall heimsuchte, zuckte sein Körper an schlechten Tagen 50 Mal. Seine Eltern ernährten ihn bis zu sechsmal am Tag per Sonde. Andrin kam am 30. September 2000 um 22.23 Uhr zur Welt, 10 Stunden nach Einleitung der Geburt, 13 Tage nach Termin. Am Morgen sah alles noch gut aus. «Es ist in der letzten Stunde der Geburt passiert», glaubt die Mutter Sandra Gsell. Eine Sicht, die der deutsche Gynäkologieprofessor Dietrich Berg teilt. Er belegt in seinem Gutachten, dass Ärzte und Hebammen im Kantonsspital St. Gallen bei der Geburt Andrins gepfuscht haben. Sie übersahen Signale, die der Herzton-Wehen-Schreiber festhielt, und klärten heikle Befunde nicht ab. Angesichts klarer Anzeichen eines Sauerstoffmangels des Fötus hätten die Ärzte laut Berg um 20.40 Uhr einen Kaiserschnitt einleiten müssen. Doch die behandelnde Ärztin ging wenig später nach Hause. Den Notfall-Kaiserschnitt ordnete eine Gynäkologin erst um 21.48 Uhr an.
Berg folgerte aus seinen Feststellungen, dass Andrin während der Geburt wegen Sauerstoffmangels einen Hirnschaden erlitt, den die Ärzte wahrscheinlich hätten verhindern müssen.
Das bestreiten zwei Basler Gynäkologen. In ihrem Gutachten bescheinigen sie den St. Galler Kollegen, dass «die einzige Möglichkeit, die dramatische Situation zu verbessern, ergriffen wurde». Nämlich einen Notfall-Kaiserschnitt innerhalb von 30 Minuten durchzuführen. Dass die Ärzte durch früheres Handeln die dramatische Situation hätten verhindern können, erwähnen die Gutachter ebenso wenig wie die Tatsache, dass die behandelnde Ärztin nach Hause ging.
Für Margrit Kessler, Präsidentin der Schweizerischen Patientenorganisation, ist das Basler Gutachten ein «Gefälligkeitsgutachten unter Kollegen».
Die Zürich, Haftpflichtversicherung des Kantonsspitals, will von dieser Kritik nichts wissen. Sie lehnt, gestützt auf das Basler Gutachten, den Haftpflichtanspruch von Familie Gsell ab. Bergs Gutachten weist sie als «Parteigutachten» zurück.
Das Kantonsspital St. Gallen und die Zürich Versicherung wollen zu den Vorwürfen wegen des laufenden Verfahrens nicht Stellung nehmen.
22. November 2006 | Eric Breitinger
