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Artikel | saldo 18/2006

Schwingen auf eigene Gefahr

Wer bei einer mit viel Körpereinsatz verbundenen Sportart den Gegner ohne Absicht verletzt, muss für den Schaden nicht aufkommen.

Der Sohn von Therese Baltz (Name geändert) ist Schwinger. Er mag den Sport, weil er sich hier mit Gleichaltrigen messen kann. Im letzten Training fiel er im Eifer des Gefechts mit dem Oberkörper auf das Gesicht seines Gegners. Dabei ging dessen Brille kaputt.

Die Mutter des geschädigten Jungen verlangte Ersatz für die kaputte Brille. Deshalb meldete Therese Baltz den Schaden bei ihrer Familienhaftpflicht-Versicherung. Diese weigerte sich, Kosten für eine neue Brille zu übernehmen.

Zu Recht. Baltz Junior müsste den Schaden nur bezahlen, wenn er die Brille seines Gegners aufgrund einer klaren Regelwidrigkeit beschädigt hätte. Dies wird ihm aber nicht vorgeworfen. Auch Absicht war nicht im Spiel. Deshalb kann ihm kein Vorwurf gemacht werden.

Generell gilt: Wer eine Sportart wie Schwingen ausübt, nimmt das Risiko einer kaputten Brille oder einer Verletzung bewusst in Kauf. Gleiches gilt für andere Sportarten mit hartem Körpereinsatz wie Eishockey, Handball, Judo, Karate - aber auch Fussball.

Auch wenn sie streng genommen nicht für die Brille aufkommen muss, kann sich ein Gespräch mit der Versicherung lohnen: Einige Gesellschaften übernehmen freiwillig einen gewissen Betrag für Sachschäden bei Sportunfällen.

Übrigens: Da die Grenze zwischen erlaubter Härte und einem Foul fliessend ist, sollte jeder, der einen körperbetonten Sport betreibt, eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Ohne kann es teuer werden.

dw

08. November 2006


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