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Ungeziefer hat in Wohnungen nichts zu suchen. Betroffene Mieter können die sofortige Beseitigung verlangen.
Gross war die Freude, als Irene Huber (Name geändert) und ihr Freund die neue gemeinsame Wohnung bezogen. Die grosse, helle 3-Zimmer-Wohnung entsprach genau dem Geschmack der beiden.
Weniger begeistert war Irene Huber aber von den Silberfischen, die nach einem halben Jahr in ihrem Schlafzimmer auftauchten. Obwohl sie energisch gegen das Ungeziefer vorging, breiteten sie sich in der ganzen Wohnung aus.
Zu allem Übel weigerte sich der Vermieter zu helfen. Er behauptete, Irene Huber habe die Tierchen eingeschleppt. Sie solle daher selbst schauen, wie sie sie los werde. Ein Gespräch mit den Nachbarn widerlegte aber die Behauptung des Vermieters. Denn auch ihre Wohnungen waren von den Silberfischen belagert.
Ungeziefer gilt rechtlich als ein Mangel des Mietobjekts. Der Vermieter ist für die fachgerechte Abhilfe verantwortlich. Das heisst: Handelt er nach schriftlicher Aufforderung durch die Mieter nicht, können sie nach entsprechender Androhung das Ungeziefer selbst durch einen Fachmann entfernen lassen und die Rechnung dafür dem Vermieter schicken.
In schweren Fällen haben die Mieter zudem Anspruch auf eine Mietzinsreduktion, solange die Plage anhält. Hat der Hausbesitzer kein Einsehen, hilft die örtliche Schlichtungsstelle.
dw
25. Oktober 2006
