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1. Ist ein Wirtshausverbot zulässig?
Ja. Nur die Kantone Solothurn und Genf kennen eine Bewirtungspflicht. In der übrigen Schweiz bestimmt der Wirt, wen er bewirten will und wen nicht. Es ist also zulässig, bestimmten Personen ein Hausverbot zu erteilen. Dieses darf aber nicht rassistisch motiviert sein. Störenfriede können aber immer aus dem Restaurant gewiesen werden.
2. Haftet das Restaurant für den Diebstahl an der Garderobe?
Ja, wenn der Kellner dem Gast den Mantel am Tisch abnimmt und irgendwo aufhängt. Nein, wenn der Gast seine Jacke selbst an der Garderobe des Lokals aufhängt.
3. Muss der Wirt für die Kosten aufkommen, wenn der Gast wegen des Essens erkrankt?
Ja, wenn das Essen verdorben war oder Fremdkörper enthielt - etwa einen Stein, der zu einem Zahnunfall führt. Nein, wenn das Essen beim Gast eine Allergie auslöst und der Wirt davon nichts wusste.
4. Dürfen dem Gast Kosten verrechnet werden, wenn er trotz Reservation nicht im Restaurant auftaucht?
Ja, falls er den Tisch nicht anderweitig vergeben kann. Geschuldet ist in diesem Fall der Preis für das günstigste Menü abzüglich die eingesparten Lebensmittelkosten. Doch das ist Theorie. In der Praxis sind die Wirte sehr kulant, auch wenn sie auf leeren Tischen sitzen bleiben.
5. Ist Brot und Leitungswasser im Menüpreis inbegriffen?
Ja, wenn Hausbrot und Leitungswasser ungefragt auf den Tisch gestellt wird. Nein, wenn der Gast ausdrücklich Leitungswasser bestellt und der Wirt dafür eine Entschädigung verlangt.
6. Muss man auch schlechtes Essen bezahlen?
Nein. Ist eine Speise qualitativ unbefriedigend oder gar ungeniessbar, kann man sie nach dem Probieren zurückweisen und muss sie nicht bezahlen. Ist nur ein Teil des Essens zweifelhaft, kann man eine Preisreduktion verlangen. Meist offeriert der Wirt bei Reklamationen von sich aus einen Kaffee oder ein Dessert.
7. Wie lange muss man auf Bestelltes warten?
Auch dazu haben die Juristen eine Meinung: Bei Getränken liegt die zumutbare Grenze der Geduld bei 20 Minuten. Bei Speisen ist die Toleranz je nach Anlass und Art des Lokals unterschiedlich: Ein Mittagsmenü muss zügiger serviert werden als ein Nachtessen. Bei zu langer Wartezeit darf der Gast das Restaurant nach vorgängiger Mahnung verlassen.
8. Und wie lange auf die Rechnung?
Nach mehreren vergeblichen Zahlversuchen kann der Gast mangels Kleingeld seine Adresse hinterlassen, damit der Wirt die Rechnung schicken kann.
9. Ist der Wirt verpflichtet, eine Menükarte aufzulegen?
Nein. Menü und Preise dürfen dem Gast mündlich bekannt gegeben werden. Bedienung und Mehrwertsteuer sind immer inbegriffen.
10. Wie lange darf der Gast bei einem Getränk sitzen bleiben?
Wer bei einem Bierchen stundenlang die Zeitungen liest, qualmt und andern Gästen den Platz versperrt, macht sich beim Wirt unbeliebt. Dieser kann den Gast auffordern, erneut zu konsumieren oder das Lokal zu verlassen.
Testen Sie ihr wissen
1. Haften die Mitglieder für die Schulden ihres Vereins?
a) Nein. Es haftet nur das Vereinsvermögen, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen.
b) Ja. Die Mitglieder haften persönlich für alle Vereinsschulden.
c) Nein. Nur der Vorstand haftet für Schulden des Vereins.
2. Wie lange ist man an einen Antrag für eine Autoversicherung gebunden?
a) Unbeschränkt.
b) Eine Woche.
c) Zwei Wochen.
3. Wie lange darf jemand kein neues Geschäft eröffnen, nachdem er Konkurs gemacht hat?
a) 1 Jahr lang.
b) 5 Jahre lang.
c) Er muss nicht warten und darf bereits am nächsten Tag wieder von Neuem starten.
4. Welcher Vertrag ist nur in schriftlicher Form gültig?
a) Der Auftrag zur Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung.
b) Der Mietvertrag.
c) Der Arbeitsvertrag.
11. Oktober 2006
