SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 16/2006

10 Fragen zu Restaurants

1. Ist ein Wirtshausverbot zulässig?
Ja. Nur die Kantone Solothurn und Genf kennen eine Bewirtungspflicht. In der übrigen Schweiz bestimmt der Wirt, wen er bewirten will und wen nicht. Es ist also zulässig, bestimmten Personen ein Hausverbot zu erteilen. Dieses darf aber nicht rassistisch motiviert sein. Störenfriede können aber immer aus dem Restaurant gewiesen werden.

2. Haftet das Restaurant für den Diebstahl an der Garderobe?
Ja, wenn der Kellner dem Gast den Mantel am Tisch abnimmt und irgendwo aufhängt. Nein, wenn der Gast seine Jacke selbst an der Garderobe des Lokals aufhängt.

3. Muss der Wirt für die Kosten aufkommen, wenn der Gast wegen des Essens erkrankt?
Ja, wenn das Essen verdorben war oder Fremdkörper enthielt - etwa einen Stein, der zu einem Zahnunfall führt. Nein, wenn das Essen beim Gast eine Allergie auslöst und der Wirt davon nichts wusste.

4. Dürfen dem Gast Kosten verrechnet werden, wenn er trotz Reservation nicht im Restaurant auftaucht?
Ja, falls er den Tisch nicht anderweitig vergeben kann. Geschuldet ist in diesem Fall der Preis für das günstigste Menü abzüglich die eingesparten Lebensmittelkosten. Doch das ist Theorie. In der Praxis sind die Wirte sehr kulant, auch wenn sie auf leeren Tischen sitzen bleiben.

5. Ist Brot und Leitungswasser im Menüpreis inbegriffen?
Ja, wenn Hausbrot und Leitungswasser ungefragt auf den Tisch gestellt wird. Nein, wenn der Gast ausdrücklich Leitungswasser bestellt und der Wirt dafür eine Entschädigung verlangt.

6. Muss man auch schlechtes Essen bezahlen?
Nein. Ist eine Speise qualitativ unbefriedigend oder gar ungeniessbar, kann man sie nach dem Probieren zurückweisen und muss sie nicht bezahlen. Ist nur ein Teil des Essens zweifelhaft, kann man eine Preisreduktion verlangen. Meist offeriert der Wirt bei Reklamationen von sich aus einen Kaffee oder ein Dessert.

7. Wie lange muss man auf Bestelltes warten?
Auch dazu haben die Juristen eine Meinung: Bei Getränken liegt die zumutbare Grenze der Geduld bei 20 Minuten. Bei Speisen ist die Toleranz je nach Anlass und Art des Lokals unterschiedlich: Ein Mittagsmenü muss zügiger serviert werden als ein Nachtessen. Bei zu langer Wartezeit darf der Gast das Restaurant nach vorgängiger Mahnung verlassen.

8. Und wie lange auf die Rechnung?
Nach mehreren vergeblichen Zahlversuchen kann der Gast mangels Kleingeld seine Adresse hinterlassen, damit der Wirt die Rechnung schicken kann.

9. Ist der Wirt verpflichtet, eine Menükarte aufzulegen?
Nein. Menü und Preise dürfen dem Gast mündlich bekannt gegeben werden. Bedienung und Mehrwertsteuer sind immer inbegriffen.

10. Wie lange darf der Gast bei einem Getränk sitzen bleiben?
Wer bei einem Bierchen stundenlang die Zeitungen liest, qualmt und andern Gästen den Platz versperrt, macht sich beim Wirt unbeliebt. Dieser kann den Gast auffordern, erneut zu konsumieren oder das Lokal zu verlassen.



Testen Sie ihr wissen

1. Haften die Mitglieder für die Schulden ihres Vereins?
a) Nein. Es haftet nur das Vereinsvermögen, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen.
b) Ja. Die Mitglieder haften persönlich für alle Vereinsschulden.
c) Nein. Nur der Vorstand haftet für Schulden des Vereins.

2. Wie lange ist man an einen Antrag für eine Autoversicherung gebunden?
a) Unbeschränkt.
b) Eine Woche.
c) Zwei Wochen.

3. Wie lange darf jemand kein neues Geschäft eröffnen, nachdem er Konkurs gemacht hat?
a) 1 Jahr lang.
b) 5 Jahre lang.
c) Er muss nicht warten und darf bereits am nächsten Tag wieder von Neuem starten.

4. Welcher Vertrag ist nur in schriftlicher Form gültig?
a) Der Auftrag zur Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung.
b) Der Mietvertrag.
c) Der Arbeitsvertrag.

11. Oktober 2006


Beitrag als PDF
10 Fragen zu Restaurants
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Surfen: Tapetenwechsel Zwischen Ramsch und Corbusier-Liegen Schweizer Banken stellen sich taub
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten