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Ärzte verschreiben teure Pillen - doch die Kassen müssen sie nicht immer bezahlen
Christine Russo verwendet ein Krebsmedikament, das ihr hilft. Nur: Ihre Krankenkasse muss es laut Gesetz nicht bezahlen. Denn das Medikament ist zwar zugelassen, aber für eine andere Krebsart.
Thomas Grether thgrether@pulstipp.ch
Christine Russo aus Suhr AG ist seit Geburt bei der Krankenkasse Concordia versichert. Doch jetzt, wo die 50-Jährige Krebs hat, hilft ihr die Treue zur Kasse wenig. Obwohl Christine Russo todkrank ist, bezahlt ihr die Concordia ein spezielles Medikament nicht.
Angefangen hatte alles 1999 mit einem Melanom am Rücken. Bösartiger Hautkrebs - die Diagnose war für Christine Russo ein harter Schlag. Sie liess das Melanom chirurgisch entfernen. «Zwei Jahre später musste ich unter dem Arm Lymphknoten entfernen lassen. Sie waren verkrebst.» Daraufhin machte sie eine Chemotherapie. Seit Mai letzten Jahres weiss die Mutter von drei Kindern, dass sie auf der Leber Metastasen hat.
Auch eine zweite Chemotherapie nützte nichts. Deshalb verordnete ihr Professor Reinhard Dummer, Leiter der Dermatologischen Klinik des Universitätsspitals Zürich, das Medikament Interleukin II, kombiniert mit dem körpereigenen Hormon Histamin. «Neue Untersuchungen haben gezeigt, dass diese Therapie bei Lebermetastasen erstaunlich gut wirkt», sagt Dummer. Bei Christine Russo liess Interleukin II den Tumor um die Hälfte schrumpfen.
Doch die Krankenkasse Concordia weigerte sich, das Medikament zu bezahlen - zu Recht: Interleukin II ist für die Behandlung von Nierenkrebs zugelassen, nicht jedoch für Hautkrebs, der bei Christine Russo für die Lebermetastasen verantwortlich ist. Deshalb muss die Concordia gemäss Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) das Medikament nicht bezahlen. Für die Kosten - bis heute über 4000 Franken - muss die Patientin selbst aufkommen.
Krankenkasse will keinen Präzedenzfall schaffen
«Ich bin masslos enttäuscht», sagt Christine Russo. «Das Medikament hilft mir. Trotzdem lässt mich die Concordia hängen und bezahlt keinen Rappen.» Dies sei «ein Skandal», findet Professor Dummer. Es gebe für den Krebs seiner Patientin keine sichere Behandlung. Als Arzt sei er deshalb verpflichtet, «die bestmögliche Therapie zu wählen». Andere Kassen hätten das Medikament überdies auch schon bezahlt.
Doch Concordia-Vertrauensarzt Paul Saner winkt ab. Er anerkennt zwar, dass Russo auf die Behandlung anspricht. Doch die Therapie sei «Forschung am Patienten» mit einem nicht zugelassenen Medikament. Zudem sei «bisher unzureichend untersucht worden», wie gut das Nieren-Medikament bei Lebermetastasen wirkt. Ausserdem will Saner - nicht zuletzt angesichts steigender Gesundheitskosten - keinen Präzedenzfall schaffen: «Die Concordia müsste das Medikament nicht nur Christine Russo, sondern gerechterweise auch anderen Krebspatienten mit dem gleichen Krankheitsbild bezahlen.»
Christine Russo ist kein Einzelfall. Es brodelt in der Krebstherapie. Medikamente sorgen immer häufiger für Streit zwischen Ärzten, Patienten und Krankenkassen. Die Gründe des Konflikts, der sich allmählich zuspitzt:
- Die Pharmaindustrie bringt immer schneller neue Krebs-Medikamente auf den Markt - ein Milliardengeschäft. Häufig lässt sie ein Medikament für eine bestimmte Krebsart registrieren, obwohl es auch bei einer weiteren wirken kann. Weil die se Krebsart jedoch seltener ist, verzichtet die Pharmaindustrie auf die millionenteure Zulassung.
- Ärzte verabreichen diese Medikamente trotzdem - jedoch probehalber auch bei anderen Krebsarten. Manchmal fehlen verlässliche Studien, die die Wirkung nachweisen. Kassenpflichtig sind diese Medikamente in solchen Fällen nicht.
Concordia-Vertrauensarzt Paul Saner stört dieses Verhalten der Ärzte. «Etwa die Hälfte der Krebstherapien, die Ärzte verordnen, sind nicht leistungspflichtig», sagt Saner, der seit 18 Jahren hauptberuflich bei verschiedensten Krankenkassen der Schweiz arbeitet. Krebstherapien seien immer häufiger unvernünftig. «Der Mensch steht nicht mehr immer im Vordergrund. Es geht vor allem darum, neue Medikamente an Patienten auszutesten.» Diese «Forschung der Pharmaindustrie» zu bezahlen, sei nicht Aufgabe der Krankenkassen. Die Herstellerfirma müsse diese Ausgaben über den Preis des Medikaments amortisieren, wenn dieses offiziell auf dem Markt sei.
So versuchen Ärzte, ihren Patienten zu helfen
Laut Saner bemerken Krankenkassen häufig nicht, dass zum Beispiel bei Nierenkrebs ein leistungspflichtiges Medikament gegen Leberkrebs verabreicht worden ist - und übernehmen es. Das Glück entscheidet also, ob Patienten diese Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.
Um die Kassen zu umgehen, weisen manche Ärzte ihre Krebspatienten unnötigerweise ins Spital ein. Dort «verschwindet» das nicht kassenpflichtige Medikament in der so genannten Pauschale, die Krankenkassen den Spitälern pro Tag bezahlen. Die Behandlung kostet die Kassen dann bis zu 1000 Franken am Tag - und ist letztlich viel teurer. «Solche Kunststücke machen Ärzte immer wieder», sagt ein Krebsspezialist aus der Ostschweiz.
Einige Ärzte versuchen auch, über ein Gespräch mit dem Vertrauensarzt der Krankenkasse die Kosten weiterzuverrechnen. In der Vergangenheit drückten Kassen nicht selten ein Auge zu und bezahlten.
Damit ist es jetzt vorbei: Nicht zuletzt der Kostendruck führt dazu, dass sich immer mehr Krankenkassen weigern zu bezahlen - zum grossen Ärger der Ärzte und zum Nachteil der Patienten. «Krebs-Patienten bekommen unter diesen Umständen keine moderne Therapie mehr», sagt Professor Dummer. «Uns sind die Hände gebunden. Entweder die Patienten zahlen die extrem teuren Medikamente selbst, oder wir sind gezwungen, sie unbehandelt sterben zu lassen.»
Gerade für die Schweiz könnte sich laut Dummer der Konflikt verschärfen. «Die Schweiz ist klein und hat weniger Krebspatienten als andere Länder. Die Pharmaindustrie hat deshalb wenig Interesse, ein Medikament, das zwar wirkt, aber für andere Krankheiten zugelassen ist, extra nochmals registrieren zu lassen.»
Ärzte und Kassen fordern vom Bund klare Richtlinien
Dieser Gewinndruck bringt auch die Krebstherapie in Deutschland in Schwierigkeiten. «Es brennt in der Onkologie», stellt Professor Ulrich Kleeberg von der Hamburger Krebsgesellschaft fest. «Die Lage ist dramatisch. Die Behörden müssen Ausnahmeregelungen für nicht zugelassene Krebsmedikamente schaffen.» Dasselbe fordern Experten in der Schweiz. Und für einmal ziehen Kassen und Ärzte am gleichen Strick.
Vertrauensarzt Saner wie Dermatologe Dummer wollen dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Dampf machen. Sie fordern klare Richtlinien, die die Abgabe von nicht zugelassenen Medikamenten regeln. «Wenn die Wirkung eines Medikaments durch Studien nachgewiesen ist, sollte die Zulassung in der Schweiz unbürokratisch und schnell erfolgen können.» Sonst, so Dummer, würden Ärzte in einem juristischen Grenzbereich arbeiten. Und es herrsche weiterhin eine unethische Willkür: «Die einen Patienten erhalten zufällig das neueste Medikament, die anderen nicht.»
01. Februar 2002
