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Ich habe in einem Schaufenster ein Motorrad-Kombi entdeckt für den Preis von 950 Franken. Daneben ein Schild, das auf alle ausgestellten Sachen 20 Prozent Sonderrabatt versprach. Ich durfte somit davon ausgehen, dass das Kombi 760 Franken kostete. Als ich zahlte, meinte der Verkäufer, beim reduzierten Preis müsse er noch 7,5 Prozent Mehrwertsteuer dazurechnen, und verlangte 803 Franken. Ist der Aufschlag von 43 Franken gerechtfertigt?
Nein. Die Detailpreise für Waren und Dienstleistungen sind immer inklusive Mehrwertsteuer zu verstehen. Es ist nicht statthaft, dass der Verkäufer dem Konsumenten diese Steuer im Nachhinein gesondert aufbürdet. Diese Regelung gilt auch für Sonderaktionen.
Sie können somit darauf beharren, dass Ihnen das Kombi für 760 Franken überlassen wird.
24. Mai 2000
