Ehepartner und direkte Nachkommen sind fast in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Hohe Steuern lasten aber immer noch auf Eltern, Konkubinatspartnern und Nichtverwandten. Doch auch ihre Steuerlast lässt sich minimieren.
Ehepartner und Kinder sind in den meisten Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Doch auch alle anderen können Steuern sparen, wenn der Erblasser rechtzeitig plant.
Kinder sind eine Freude, aber auch eine finanzielle Belastung, vor allem für Alleinerziehende. Immerhin hilft der Staat mit Steuerabzügen, die Last zu mindern.
Radeln, was das Zeug hält, oder pedalen mit Kind und Kegel: Vier Velotouren durch spektakuläre Schweizer Landschaften mit Distanzen zwischen 45 und 200 Kilometern pro Tour.