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Ich bin arbeitslos und erziele mit einem befristeten Job einen Zwischenverdienst von 3100 Franken im Monat. Die Differenz zu meinem versicherten Lohn (4100 Franken) gleicht die Arbeitslosenkasse aus. Auf diese Differenz von 1000 Franken zieht mir die Arbeitslosenkasse weiterhin 2,91 Prozent für die Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) ab. Dies, obwohl ich durch den Arbeitgeber für Freizeitunfälle versichert bin. Sind die Abzüge der Arbeitslosenkasse gerechtfertigt?
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