Wer seine Steuerangelegenheiten nicht schon längst einem Buchhalter oder Treuhänder anvertraut hat, steht immer wieder vor unlösbaren Rätseln. Zum Beispiel im Kanton Bern.
Eine grosse Wohnung allein ist kein ausreichender Grund, um einen Wochenaufenthalter am Arbeitsort für steuerpflichtig zu erklären. Dies hat
das Bundesgericht entschieden.
Meine Frau und ich leben im Kanton Zürich und sind kinderlos. Ich habe gehört, dass nach dem Tod eines Ehepartners ein Steuerinventar gemacht wird. Gilt das auch für uns, obwohl
wir keine Kinder haben?
Ich bin 25 Jahre alt und möchte erste freiwillige Einlagen in meine Altersvorsorge leisten. Ich könnte rund 500 Franken monatlich beiseitelegen. Soll ich das Geld in die Säule 3a einzahlen oder anders investieren?