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Wir sind Eigentümer einer Terrassenwohnung. Dem Gebäude entlang führt eine gemeinsame Treppe hinauf bis zur höchsten Wohnung. Von dieser Treppe aus hat jede einzelne Wohnung einen Zugang. In der Hausordnung haben wir festgelegt, dass jeder Eigentümer für den Unterhalt und die Reinigung seines Treppenabschnitts verantwortlich ist. Doch nicht jeder kümmert sich darum. Wer haftet, wenn ein Besucher die Treppe hinunterfällt, weil sie nicht ordnungsgemäss unterhalten wurde?
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