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“Ich habe Anspruch auf fünf Wochen Ferien. In meinem Arbeitsvertrag steht, sie seien jeweils bis spätestens Ende März des Folgejahres zu beziehen. Letztes Jahr bezog ich nur vier Wochen, dieses Jahr noch gar keine Ferien. Nun hat mir mein Vorgesetzter mitgeteilt, die Geschäftsleitung habe die Streichung meines restlichen Ferienguthabens des letzten Jahres angeordnet. Muss ich mir das gefallen lassen?”
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