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«Mein Vater ist vor kurzem verstorben. Er und meine Mutter schlossen vor Jahren einen Ehevertrag. Sie hatten zwar den «normalen» Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung beibehalten, aber vereinbart, dass dem überlebenden Ehegatten beim Tod des anderen der gesamte Vorschlag zufallen soll. Sechs Monate vor seinem Tod hat mein Vater von seinem Bruder 100 000 Franken geerbt. Meine Mutter ist nun der Meinung, dass aufgrund des Ehevertrages auch dieses Geld ihr allein zustehe. Stimmt das?»
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