Das Bundesgericht hält daran fest, dass Schadenersatzansprüche nach zehn Jahren verjährt sind. Das gilt auch dann, wenn Krankheiten – wie etwa nach Arbeiten mit Asbest – viel später auftreten.
Nach den Thermosflaschen nun die Öllampen: Auch sie können Asbest enthalten. Viele Konsumenten sind verunsichert. K-Tipp-Leser können verdächtige Produkte günstig testen lassen.
Ein hochgiftiger Stoff taucht wieder auf! Trotz striktem Asbestverbot hat der K-Tipp die gefährlichen Fasern in Thermoskannen gefunden. Jetzt sind auch asbesthaltige Öllampen aufgetaucht.
Asbest ist hochgiftig. Deshalb ist es seit 1994 in der Schweiz verboten. Ein Labortest des K-Tipp zeigt jetzt: Der gefährliche Stoff wird trotzdem noch verwendet – in Thermoskannen.