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Ein Mädchen fuhr mit dem Trottinett in mein Auto. Die Privathaftpflicht-Versicherung seiner Eltern zahlt mir direkt, zieht mir aber den Selbstbehalt ab. Diesen Selbstbehalt von 200 Franken müsse ich selber von der «Täterin» einfordern. Wäre die Privathaftpflicht-Versicherung verpflichtet, mir die ganze Schadenssumme auszuzahlen?
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