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Ich gebe meine Berufstätigkeit auf. Mein Vorsorgekapital von rund 400’000 Franken wird von der Pensionskasse auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Ich möchte nun mein Alterskapital auf vier verschiedene Freizügigkeitsstiftungen aufteilen. So will ich beim allfälligen Konkurs einer Vorsorgeeinrichtung das Verlustrisiko minimieren. Dies sei nicht zulässig, meint meine Pensionskasse. Sie will das gesamte Kapital an eine einzige Freizügigkeitsstiftung überweisen. Was gilt?
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