Selbständige dürfen ihr Pensionskassengeld nicht nur als Starthilfe, sondern auch für den Ausbau des Geschäfts beziehen. Das hat das Bundesgericht kürzlich entschieden.
In meinem Betrieb haben sich auf dem Maschinenpark, den Lagerbeständen und für diverse Geschäftsrisiken grössere stille Reserven angesammelt. Nun möchte ich meine Firma verkaufen und befürchte hohe Steuern, wenn ich die stillen Reserven auflöse und sie dann als Einkommen versteuern muss. Gibt es eine Möglichkeit, diese Steuerlast zu vermeiden?
Ich bin Namenaktionär einer kleineren AG mit einem Aktienkapital von rund 1,8 Millionen Franken. Die Gesellschaft hat rund 200 Aktionäre. Der Verwaltungsratspräsident hat meine Bitte um Einsicht ins Aktienregister abgelehnt.
Seine Begründung: Es sei verboten, einem Aktionär eine Liste mit Namen und Adressen der anderen Aktionäre herauszugeben. Stimmt das?
Wer berufliche Auslagen mit der Firmen-Kreditkarte bezahlt, muss die Rechnung nicht begleichen, falls der Betrieb Konkurs macht - auch wenn im Vertrag etwas anderes steht.