Vor einigen Jahren war ich bei einem Arzt in Behandlung. Kürzlich hat er mich angerufen und sich nach meinem Befinden erkundigt. Gleichzeitig hat er mir einen Termin für ein Check-up angeboten. Da es mir gesundheitlich gut geht, habe ich das Angebot abgelehnt. Jetzt hat der Arzt dieses Telefongespräch als Beratung in Rechnung gestellt. Ist dies zulässig?
Mein Arzt hat eine Gruppenpraxis eröffnet. Seither beträgt die Wartezeit für Patienten regelmässig über eine Stunde. Muss ich mir das gefallen lassen?
In der Schweiz gibt es mehr Opfer von medizinischen Fehlern als in den meisten anderen Industrieländern. Dies zeigt eine noch unveröffentlichte Studie.
Ich habe meinem früheren Arzt eine Rechnung von 2010 noch nicht bezahlt. Nun bin ich bei einer Ärztin, die meine Krankengeschichte verlangt. Der frühere Arzt will mir diese aber nicht herausgeben, bis ich die Schuld beglichen habe. Darf er das?
In seiner Zürcher Klinik korrigiert Enrique Steiger Nasen und Brüste. In der Dritten Welt operiert er Kriegsopfer. Der Arzt pendelt zwischen zwei Welten, die extrem unterschiedlich sind.