Auch ich bin heute der unverschämten "Vertragsklausel"
zum Opfer gefallen, auf einem Flug von Hannover nach Zürich. Den
Hinflug musste ich verfallen lassen, wegen eines Todesfalles. Ich
musste sofort mit der Bahn fahren und konnte nicht wie vorgesehen bis
zum Wochenende warten. Der Rückflug wurde mir gestrichen, mit der
üblichen Begründung.
Ich habe die Swiss aufgefordert, mir das zusätzlich gekaufte
Ticket zu erstatten. Obwohl ich aufgrund der Rechtslage keinerlei
Veranlassung sah, der Forderung der Swiss "den Sachverhalt zu
belegen" nachzukommen, habe ich dennoch als Beleg mein Bahnticket
vorgelegt. Nun treibt die Swiss die Unversachämtheit auf den
Gipfel: Sie will das ich den Todesfall belege, wegen dessen ich den
Hinflug verfallen liess, und verlangt eine Kopie der Sterbeurkunde
!!!
Jetzt reicht es. Obwohl ich der Aufforderung nachkommen könnte,
trage ich den Fall vor Gericht. Dieser Unverfrorenheit muss Einhalt
geboten werden. Das lasse ich mir zur Not auch etwas kosten.
Falls der KTIPP an einer Publikation des Falles interessiert ist,
stehe ich gerne zur Verfügung. Ich wäre auch dankbar
für einen Hinweis auf kompetente Anwälte, die ich
beauftragen könnte.