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Unsaubere Praktiken von Inkassobüros

Wer in eine Abo-Falle getappt ist und vom Inkassobüro bedrängt wird, kann sich wehren. Der K-Tipp sagt wie.

Unsaubere Praktiken von Inkassobüros

Dauerärgernis Abo-Falle: Im Internet locken Wettbewerbe mit schönen Preisen. Wer mitmacht und die Adresse hinterlässt, erhält eine Rechnung für ein Abonnement. Die Kosten dafür waren nur im Kleingedruckten vermerkt.

Die Betreiber solcher Abo-Fallen – wie etwa die Telebilling AG – lassen ihre ungerechtfertigten Forderungen von Inkassobüros eintreiben. Diese drohen: Wer nicht bezahlt, erhält einen negativen Eintrag bei einer Wirtschaftauskunftei. Mögliche Folge: Kreditkartengesellschaften, Banken, Telefongesellschaften, Vermieter oder Versandhäuser können sich weigern, mit Personen mit schlechter Zahlungsmoral Verträge einzugehen.

Aber: Mit einer solchen Weitergabe verstossen die Inkassobüros gegen das Datenschutzgesetz, da ihnen «ein Rechtfertigungsgrund» fehle, wie der eidgenössische Datenschutzbeauftragte auf Anfrage festhält.

Und: Gegen solche Forderungen und Einträge kann man sich wehren:

  • Ungerechtfertigte Mahnungen: Sich von Drohungen nicht einschüchtern lassen und nicht zahlen. Verlangen Sie schriftliche Beweise für die angebliche Forderung.
  • Grundlose Betreibung: Rechtsvorschlag erheben und von der Inkassofirma verlangen, dass sie die Betreibung schriftlich zurückzieht.
  • Falsche Angaben bei einer Wirtschaftsauskunftei: Verlangen Sie schriftlich die sofortige Richtigstellung. Die Auskunftei ist verpflichtet, alle falsch informierten Personen zu benachrichtigen. Musterbriefe für die Korrektur von Daten finden Sie auf der Homepage des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.

30. Dezember 2010 | Beat Camenzind, Redaktion Online


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