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Hallo Zusammen! Im Dezember bin ich dummerweise einem Online-Betrüger in die Arme gelaufen und habe ihm 1300.- CHF überwiesen ohne die Ware erhalten zu haben. Der Herr hat eine falsche Adresse angegeben und hat sich bereits seit 22.08.2011 nach Deutschland abgemeldet. Die Betreibung war deshalb erfolglos. Ich konnte seinen alten Arbeitgeber in Gstaad ausfindig machen (keine Informationen) und habe bei der Bank angefragt (darf keine Informationen herausgeben). Die Bank habe ich danach dazu aufgefordert den Verdacht an das Meldeamt für Geldwäscherei weiterzugeben (soviel ich weiss, ist das ihre Pflicht und der Verdacht wurde der Bank nun bereits von mindestens 2 Leuten mitgeteilt (es ist eigentlich kein Verdacht mehr, sondern ziemlich klar). Ich habe bereits einen Herren gefunden, der dem selben Täter ins Netzt gegangen. Ich kenne den Namen, das Geburtsdatum und habe 2 Bilder von dem Täter, welche ich im Internet ausfindig gemacht habe. Das alles bringt mir aber momentan nicht viel, da ich seine Adresse brauche um ihn zu betreiben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er wieder in Deutschland lebt und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es sich um einen mehrfachen Betrüger handelt. Wie gehe ich am besten vor? Hat jemand Ideen? Danke im Voraus und Gruss
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Hatte ich auch schon mal :) Anzeige wegen Betrug und abwarten bis
er in der Schweiz ist... bei mir war das der Fall aber du kannst auch
in Deutschland Anzeige erstatten...
Ich weiss natürlich, Dass der Staat die Schulden NICHT
übernimmt. Ist ja klar!! Aber ich hoffe, durch die Polizei
Auskunft zu bekommen, ob er noch in der Schweiz ist. Das Migrationsamt
gibt ja nicht Bescheid. Ich kann doch nicht alle Gemeinden anfragen.
Vorallem da ja jede Auskunft zweischen 15-20 Fr kostet....
Ich habe einen sehr guten Kollegen bei der KaPo Aargau der mich
über das Vorgehen in meinem Fall aufgeklärt hat. Er hat mir
versichert das mit dieser Beweislage das Geld bestimmt
zurückkommt, entweder vom Schuldner selbst oder vorgängig
vom Kanton/Staat. Dies ist Standardvorgehen. Und als "Beweise" reichen
E-Mail Kontakt, Überweisungsauszug, Kontonummer des Verzeigten
und Auskünfte der Bank schon lange. Übrigens handelt es sich
bereits bei kleineren Beträgen um ein Offizialdelikt und bei
denen wird entsprechend ermittelt. Das Problem in den meisten
Fällen ist jedoch, dass es sich dabei meistens um Ausländer
handelt. Das verzögert und/oder verhindert die Durchsetzung des
Strafverfahrens massgeblich (schon nur unser Kantönligeist
verhindert, dass die Kantonspolizeien miteinander arbeiten
könnten (der selbe Herr hat bereits im Kanton Bern eine Anzeige
vorliegen, diese Information bringt der KaPo Aargau aber nichts, jeder
ermittelt für sich).
zuerst muss anzeige erstattet werden, sonst passiert nun mal schon
gar nichts. je nach beweislage wird dann weiter ermittelt. ohne oder
zu wenig beweise kannst du es vergessen und abhacken unter "dumm
gelaufen". absoluter blödsinn ist der komentar das der "staat"
die schulden übernimmt...hahaha..................
Danke. Gut. Ich geh mal zur Polizei. Aber ich kann mir ehrlich
gesagt nicht vorstellen, dass die helfen können... Aber ich werde
den gesamten Sachverhalt schildern und vielleicht finden die was, um
wegen irgend einem Punkt Anzeige erstatten zu können. Ich habe es
leider verpasst, den Herrn anzuzeigen, als er damals drei Tage!! vor
Pfändungsvollzug über Nacht heimlich ausgezogen ist. Und
mich beim Betreibungsamt noch des Diebstahls beschuldigt hat!
(Nebenschauspiel: Nach seinem heimlichen Auszug hat mir ausrichten
lassen, er komme nicht mehr zurück, war auf der Gemeinde
abgemeldet, liess die Haustüre weit offen.. wusste von
Besichtigungstermin... und als ich dann die Wohnung betrat, stand er
plötzlich da und hat er mich wegen Hausfriedensbruch angezeigt!!
Also bewusst eine Falle gestellt. Zum Glück ging die STA nicht
auf die Anzeige ein und hat den Fall an den Vermittler
zurückverwiesen.... Aber ich "durfte" immerhin das Vergnügen
einer polizeilichen Einvernahme erleben... natürlich wurde auch
die Miete nicht mehr bezahlt..)... Hat auch PW nicht in der Schweiz
angemeldet, damit ich das nicht erfahre. Als ich das beim
Betreibungsamt meldete, hiess es lapidar: Ich müsse das
beweisen... Soll mir mal jemand verraten wie..... Wenn er den PW
einfach über einen Kollegen/Verwandten laufen lässt... Ich
kann gar nicht alles schreiben, was ich mit diesem Herrn alles erleben
durfte.... Ein bisschen Rechtskenntnisse habe ich auch und ich kann
mir ehrlich gesagt kein Delikt vorstellen (leider verjährt ja
vieles ziemlich schnell, resp. gewisse Fristen sind relativ knapp) und
dieser Herr geht immer genau so weit, dass es sich nicht lohnt.... Und
wegen lumpiger knappen 20'000 wird der Staat nicht aktiv. Anscheinend
beginne das erst bei über 100'000.... wurde mir so von einem
Anwalt gesagt.... Es ist immer wieder verblüffend, wie solche
Typen alle Schlupfwinkel kennen... und wird es ihm in der Schweiz zu
heiss.... zack ist man in Öesterreich..... und dann wieder in
Deutschland,,,,, und dann plötzlich im Militärdienst in
Griechenland,,,,,
Da hilft wohl auch nur noch eine Anzeige bei der Polizei mit all
Ihren vorhandenen Daten. Generell muss man da einige Zeit warten, das
Geld kommt aber meistens zurück (falls die Person nicht ausfindig
und haftbar gemacht werden kann, übernimmt der Staat die Schulden
und lässt weiter ermitteln). Bis Sie das Geld wieder erhalten
kann jedoch bis zu 5 Jahre dauern. Viele Grüsse und viel
Glück
Ich habe einen Verlustschein über 18'000!!!!. Diese Person
sagte beim Betreibungamt, sie habe sich in der Schweiz abgemeldet.
Hatte vorher fast 3 Jahre Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Ist
griechischer Staatsbürger, aufgewachsen in Deutschland und
betreibt anscheinend Geschäft als Selbständiger in
Österreich, Jedenfalls hat er ausgesagt, dass er nicht mehr in
der Schweiz sei und man deshalb das erneute Verfahren nicht einleiten
könne. Habe daraufhin beim MIGRATIONSAMT SG angefragt, ob dieser
Herr wirklich nicht mehr in der Schweiz sei. Da erhielt ich zur
Antwort, dass sie keine Auskunft an Drittpersonen geben.... Ein
ausländischer Schuldner hat also mehr Rechte als ein Schweizer
Gläubiger!!!! Der kann sich einfach in einer Gemeinde Abmelden
und ich habe keine Chance mehr diesen Herrn zu finden. Bei Facebook
hat er sich abgemeldet, auch sonst ist er über Google nicht's
mehr zu erfahren, ausser die bereits bekannte
Geschäftsadresse....Weiss jemand einen Weg, wie ich zu meinem
Geld komme. Bin bereit bis zu 30% bei einem Erfolg abzugeben!! Danke
(Nebenbei sei erwähnt, dass dieser Herr unser Sozialsystem
ausgenutzt hat, wo es nur ging... Arbeitslosengeld bezogen, und
gepfändetes Geld wieder ZURÜCK!!!! erhielt, weil er
plötzlich Zahnarztrechnungen, Arztrechnungen etc. hatte. Hat das
Geld jeweils mit einem "Grinsen" im Gesicht wieder auf dem
Betreibungsamt abgeholt!!!!!)
Eine Anzeige können bzw. sollten Sie mit den zur
Verfügung stehenden Daten mal grundsätzlich erstatten
(kostet nichts). Die Polizei bzw. dann die Untersuchungsbehörden
haben andere Möglichkeiten als Sie, um den Verbleib des Mannes
herauszufinden (z.B. Editionsverfügung an die Bank,
Interpol-Datenbank usw.). Zudem wissen Sie ja nicht, wie viele Leute
diese Person evtl. bereits vorher angezeigt haben. Falls sich
herausstellt, dass es um viele Geschädigte und eine hohe
Gesamtschadensumme geht, kann allenfalls sogar aktiv international
gefahndet werden. In jedem Fall hätten Sie zumindest die
Gewissheit, alles versucht zu haben. Dieselbe Erfahrung wie Sie musste
ich vor Jahren leider auch machen (Online-Auktion, Betrag noch
wesentlich höher). Ich besass ebenfalls keine gültige
Adresse des Mannes, zumindest stimmte aber der Name. Nach der Anzeige
habe ich erst mal etwa zwei Jahre nichts mehr gehört, bis dann
Post von einem Gericht kam. Der feine Herr wurde in einem Verfahren,
in welchem noch ein Dutzend Mitkläger auftraten, zu einer
bedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Gerade heute, nach nochmals
einem Jahr, habe ich nun ein Betreibungsbegehren abgesandt. Auch hier:
wahrscheinlich werden nur noch mehr Kosten herausschauen, doch
irgendwie geht es ums Prinzip.
Danke für die Antwort. Reichen meine Angaben über den
"Täter" denn für eine erfolgreiche Anzeige? So oder so wird
er wahrscheinlich in Deutschland wohnhaft sein, hat dann eine Anzeige
überhaupt eine Chance? Danke und Gruss
Betreibung bringt rein gar nix, erstens muss er ausfindig gemacht
werden,zweitens kann er Rechtsvorschlag machen und sie müssten
das beweisen können dass er ihnen Geld shculdet, schwierig zu
machen. Ich würde Anzeige bei der Polizei erstatten.