Recht + Arbeit

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PWiderkahr | 20.01.2012, 19:24

Für 2 Monate bei einer Firma aushelfen. Was beachten?

 

Guten Tag allerseits. Ich habe auf Ende November 2011 meine Anstellung bei einer Firma gekündigt. Jetzt im Januar habe ich einen Anruf erhalten, dass mich dieselbe Firma, sozusagen auf "Leihbasis" ab Februar für 2 Monate anstellen möchte, damit ich aushelfen kann. Nun kam vom Arbeitgeber die Frage, ob diese Anstellung über ein Temporärbüro ablaufen soll, oder ob man sich direkt einigen kann. Leider kenne ich mich hier überhaupt nicht aus. Ich weiss nur, dass, wenn ich über ein Temporärbüro angestellt werde, die Beiträge für AHV / IV etc. schon geregelt sind. Nun meine Frage, was gäbe es zu beachten, wenn man kein Temporärbüro einschalten möchte? Müsste ich als Arbeitnehmer diese Beiträge selber entrichten? Und was sind die Vor- und Nachteile eines Temporärbüros, auch bezüglich des Lohns? Wäre sehr froh, wenn mich da vielleicht jemand beraten könnte. Besten Dank schonmal. Freundliche Grüsse P. Widerkehr

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Antworten (1)

 
  • Palm2203 | 26.01.2012, 10:08

    Direkt ist einfacher

    Ich würde es direkt machen. Sie bekommen einen Stundenlohn
    und die Firma zieht einfach alles ab (AHV, EO, UVG etc.) Genau so wie
    es ein Temporärbüro auch machen würde. Es gibt
    sicherlich einige Vorteile wenn Sie direkt über die Firma
    abrechnen. Sie haben einen Vertrag mit der Firma. Sonst müssten
    Sie einen Vertrag mit dem Temporärbüro machen und die Firma
    wiederum auch mit dem Temporärbüro. Und dann würden Sie
    sicherlich nicht so viel bekommen wie die Firma an das
    Temporärbüro bezahlen muss. Die wollen ja auch was davon
    haben. Abzüge sind, wie bereits erwähnt gleich. Im
    Gegenteil, über das Temporärbüro hätten Sie noch
    mehr Abzüge. Die KTG sind höher und Sie müssten einen
    Anteil an den GAV bezahlen. Das sind immerhin 1,4% vom Bruttolohn.
    Denn seit 1.1.2012 gibt es einen GAV für Temporärarbeiter
    und den Anteil muss man bezahlen ob man will oder nicht. Also
    Vorschlag an die Firma. Direkt abrechnen mit der Firma. Sind Sie
    beim RAV gemeldet? Wenn ja muss die Firma einfach ende Monat jeweils
    eine Bestätiung für das RAV machen wegen dem
    Zwischenverdients.

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