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Ich habe mit dem Musterbrief des Mieterverbandes ein Mietzinsherabsenkungsbegehren an meinen Vermieter geschickt. Mein Vertrag hat ein 3% Referenzzins. Der Mieter schreibt: "Ein Senkungsanspruch besteht gemäss Gesetzt nur dann, wenn aufgrund der Referenzsatzreduktion mit dem bestehenen Mietzins ein übersetzter Ertrag erziehlt wird. Nicht zu senken ist sodann ein Mietzins der im Rahmen der orts- und quartierüblichen Mieten liegt. Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass in Nachbarliegenschaften für gleichwertige Wohnungen erheblich höhere Mietzinsen zu bezahlen sind." Ich wohne in Wipkingen (Stadt Zürich) und es ist allen Bekannt, dass die Mieten hier überteuert sind. Soll ich den Entscheid akzeptieren, weil die Preise der Mieten in den Nachbarliegenschaften heute überteuert sind?
Antworten (1) |
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http://www.ktipp.ch/beratung/1055867/10_Fragen_zur_Mietzinsreduktio
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