|
(1) |
Ich bleibe in der Wohnung, mein Ex ist ausgezogen. Der Vermieter hat von uns eine Kündigung verlangt damit mir ein neuer Vertrag ausgestellt werden kann. Nun verlangt der Vermieter 400 Franken mehr Mietzins. Das kann ja nicht rechtens sein oder?
Antworten (1) |
|
Fragen Sie als erstes nach der Begründung für die
Mieterhöhung. Danach lassen Sie sich - kostenlos - von einer
Mieterberatung beraten. Die zuständige Stelle finden Sie
über Ihre Gemeinde. Ohne weitere Angaben (Wohnort, effektive
Miete, allenfalls NK, letzte Erhöhung/Senkung, Renovationen etc.)
ist es schwierig, Ihnen eine Antwort zu geben. Aber die Mieterberatung
ist genau für solche Fälle da.