Haus + Familie

SternSternSternStern (1)Antworten lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Spherix | 17.11.2011, 07:48

Verteilschlüssel der Heiz- und Nebenkostenabrechnung

 

Vielleicht kann mir jemand im Forum weiterhelfen. Wir wohnen in einem Mehrfamilienblock und haben eine 4 1/2 Zimmer Wohnung gemietet. Nun haben wir die Heiz- und Nebenkostenabrechnung erhalten. Mir ist aufgefallen, dass sich der Verteilschlüssel jedes Jahr ändert. Meine Vermutung ist nun, dass die Verwaltung die Kosten auf die Mieter abwälzen will, da die hälfte der Wohnungen im Haus leer stehen. Sollte der Verteilschlüssel nicht nach unten korrigiert werden, wenn weniger Mieter im Haus leben? Momentan ist es so, dass dieser erhöht wurde?! Besten Dank

SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Antworten (1)

 
  • kobel_res | 17.11.2011, 23:10

    Verteilschlüssel von leerstehenden Wohnungen darf reduziert werden

    Grundsätzlich muss der Vermieter die Nebenkosten von
    leerstehenden Wohnungen übernehmen. Allerdings darf er den
    Verteilschlüssel der leerstehenden Wohnungen zu einem gewissen
    Teil reduzieren. Dadurch steigt natürliche der prozentuale Anteil
    für die einzelnen Mieter. Der Vermieter darf diese Reduktion aber
    nur vornehmen, wenn die leerstehenden Wohnungen nur minimal geheizt
    werden; so sollten die Gesamtkosten tiefer sein als sonst. Die Mieter
    zahlen in diesem Fall also einen prozentual höheren Anteil an
    tieferen Gesamtkosten, was nicht unbedingt einen spürbar
    höheren Endbetrag ausmachen muss. Details siehe.
    http://www.admin.ch/ch/d/sr/221_213_11/a7.html Falls Sie den
    Verteilschlüssel nicht nachvollziehen können, so fragen Sie
    doch bei Ihrer Verwaltung nach.