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Hallo! Angenommen B (Bauherr) und GU (Generalunternehmer) haben zusammen einen GU-Vertrag abgeschlossen. Nun bestellt der GU beim Lieferanten L im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Küchengeräte, welche L dann an die Baustelle liefert. Da Auftraggeber ja der GU war, sollte er auch Rechnungsempfänger sein. Dies akzeptiert er insoweit, möchte aber, dass auf der Rechnung der Name des Bauherrn B zu stehen kommt. Geht das? Ist das der Normalfall? L wird ja ihre Rechnungen kaum dem B direkt zukommen lassen, da dieser nicht Vertragspartner ist? Wie sieht die Praxis aus, wer weiss hier Bescheid? Danke und Gruss
Antworten (1) |
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Hallo, im Normalfall ist es so, dass die Rechnung für
Aufträge des GU auch an den GU adressiert werden. Da dieser aber
im Auftrag des BH handelt, kann er auch die Adressierung der Rechnung
an den BH verlangen. Beides ist gängige Praxis und hängt von
den Vereinbarungen im GU-Vertrag ab.