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Guten Tag Eine Bekannte von mir ist dieser Firma aufgesessen. Sie hat den Vertrag zurückgeschickt mit Vermerk, dass sie nicht daran interessiert ist und prompt ist diese Unterschrift als Vertragsbestätigung bewertet worden. Meine Bekannte wird jetzt fast täglich von München aus mit Telefonaten bombadiert und mit Mails sie soll bezahlen. Bis vor kurzem war man bereit nur 1/4 der Summ von über 2000 Fr. zu akzeptieren, aber als sie sagte, sie hätte an k-tipp geschrieben wollte man wieder die volle Summe. Jetzt ist sie völlig verzweifelt und setzt mir das Messer an den Hals. Muss sie bezahlen oder nicht??? Wenn das nun noch lange so geht sehe ich mich verpflichtet ihr die Differenz zu bezahlen, weil ich steif und fest behauptet habe sie müsse nicht bezahlen. Bitte! Was ist Sache?
Antworten (2) |
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Sie hat eine Bemerkung gemacht und diese unterschrieben. Ich habe
das Original. Ich habe gestern eine Rechtsberatung angerufen. Die
sagen, dass es anfechtbar sei, falls man aus München klagen
sollte. Und dass ab. 1.7. ein neues Gesetz gelte und dass man dann
keine Chance mehr hätte.
Hat sie den Vertrag unterschrieben oder nur den Vermerk drauf
geschrieben und diesen unterschrieben? Meiner Meinung nach gilt der
Kommentar sicherlich nicht als Vertragsabschluss.
Hat sie eine
Kopie von diesem Vertrag inkl. Bemerkung behalten?
