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Mein Vorgesetzter ist im Militär. Deshalb übernahm ich für ihn die Stellvertretung. Nun habe ich gekündigt. Der Arbeitgeber hat die Kündigung aber nicht akzeptiert. Ist meine Kündigung tatsächlich ungültig?
Ja. Grundsätzlich können Angestellte zwar jederzeit kündigen. Aber es gibt eine Ausnahme: Während Vorgesetzte oder Arbeitgeber selbst Militär-, Schutz- oder Zivildienst leisten, dürfen Angestellte, die sie während dieser Zeit ersetzen, das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Dies gilt aber nur, wenn die Probezeit bereits abgelaufen ist und sofern der Abwesende nicht durch einen anderen Angestellten ersetzt werden kann.
16. Juni 2012 | sh
