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«Ich möchte einen Vertrag mit dem AWD beenden. Mein Berater verfügt noch über Vollmachten, die ich ihm zur Verwaltung meines Fondsdepots gab. Wie rasch kann ich den Vermögensverwaltungs-Auftrag kündigen und die Vollmachten löschen?»
Sofort. Ein Vermögensverwaltungs-Mandat ist rechtlich betrachtet ein Auftrag. Laut Gesetz sind Aufträge jederzeit kündbar. Das gilt auch dann, wenn im Vertrag etwas anderes steht. Am besten kündigen Sie den Auftrag mit einem eingeschriebenen Brief. Auch Vollmachten können Sie jederzeit widerrufen.
19. Mai 2012 | fs
