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«Ich bin Eigentümer einer Wohnung mit Gartensitzplatz. Davor verläuft ein Fussweg, der von Nachbarn aus den umliegenden Häusern rege benutzt wird. Der Weg führt über mein Grundstück. Die vielen Leute, die in meine Wohnung sehen, stören mich. Kann ich verlangen, dass sie einen anderen Weg benützen, um zu ihren Wohnungen zu gelangen?»
Nein. Der Boden des Sitzplatzes gehört – entgegen Ihrer Meinung – gar nicht Ihnen. Ihnen wurde im Stockwerkeigentümervertrag nur ein ausschliessliches Nutzungsrecht eingeräumt. Der Boden selbst ist im Miteigentum der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft. Sie hat zugunsten der Nachbarliegenschaften Fusswegrechte ins Grundbuch eintragen lassen. Diese Wegrechte waren bereits eingetragen, als Sie Ihre Wohnung kauften. Aus diesem Grund müssen Sie die Passanten dulden.
19. Mai 2012 | Bernhard Bircher, Redaktor K-Geld
