Anzeige:
SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Geld 03/2012

Ehevertrag: Bekommt meine Mutter jetzt das ganze Erbe meines Vaters?

«Mein Vater ist vor kurzem ­verstorben. Er und meine Mutter schlossen vor Jahren einen Ehevertrag. Sie hatten zwar den «normalen» Güterstand der Errungenschafts­beteiligung beibehalten, aber ver­einbart, dass dem über­leben­den Ehegatten beim Tod des ­anderen der gesamte ­Vorschlag zufallen soll. Sechs Monate vor seinem Tod hat mein Vater von seinem Bruder 100 000 Franken geerbt. Meine Mutter ist nun der Meinung, dass aufgrund des Ehevertrages auch dieses Geld ihr allein zustehe. Stimmt das?»

Nein. Sie als Kind haben ­Anspruch auf die Hälfte der 100 000 Franken. Wenn eine verheiratete Person stirbt, wird zuerst untersucht, was welchem Ehegatten aufgrund des Ehegüterrechts zusteht – wie bei einer Scheidung. Der Teil des Vermögens, der auf den Verstorbenen entfällt, bildet dann seinen Nachlass, also das, was er vererbt.

Mit der ehevertraglichen Verein­barung haben sich Ihre Eltern gegenseitig begünstigt. Sie bedeutet, dass der überlebende Ehegatte die ganze Netto-Errungenschaft be­halten kann. Nur das Eigengut fällt – sofern vorhanden – in die Erbmasse und gelangt dann an die ­Erben. Ohne Ehevertrag würden die Errungenschaften der beiden ­Ehepartner je hälftig geteilt.

Erbschaften und Geschenke, die ein Ehepartner während der Ehe bekommt, gehören hingegen nicht zur Errungenschaft. Sie sind sein Eigengut und von der Abmachung im Ehevertrag nicht betroffen. Die Erbschaft von 100 000 Franken fällt damit in den Nachlass Ihres Vaters. Gemäss Erbrecht haben Ihre Mutter und Sie je Anrecht auf die ­Hälfte dieses Betrages.

19. Mai 2012 | ch


Beitrag als PDF
Ehevertrag: Bekommt meine Mutter jetzt das ganze Erbe meines Vaters?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Verwandte Artikel
10 Fragen zu Fristen Soll ich die Erbschaft ausschlagen? Kann ich eine Kopie des Testaments verlangen?
Tests
Tests
Warnlisten
Warnlisten
Merkblätter
Merkblätter
E-Nummern
E-Nummern
Musterbriefe
Musterbriefe
Rechner
Rechner
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Medikamente
Die Kosten für Medikamente steigen laufend - trotz gegenteiliger Versprechen der Behörden. Das ist...?
...zum Artikel
...ein Ärgernis. Der Bund muss endlich sein Versprechen erfüllen.
...kein Problem. Die Pharmabranche bietet Arbeitsplätze.
Alle Umfragen

Aktuelle Diskussionen
17.05.2013, 15:47 | 0 AntwortenLohnpfändung ohne Ende. Gibt es einen Ausweg? 16.05.2013, 19:52 | 0 Antworten17 WLAN-Netzwerke in Mietwohnung! 16.05.2013, 17:45 | 2 AntwortenKündigung im Voraus 16.05.2013, 14:58 | 1 AntwortenACHTUNG: Niki Reinigung 8156 Oberhasli, Reinigungsvertrag mit Abgabegarantie nicht eingehalten
Verwandtes Buch
Erben und Vererben
Erben und Vererben
Vom Testament bis zur Erbteilung

Detail-Infos
Buchshop