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Ich habe bei der Swiss Life ein Rückkaufbegehren für meine gebundene Lebensversicherung 3a gestellt. Ich solle nun bestätigen, dass das für die Auszahlung angegebene Konto ein 3a-Konto ist. Muss mein Geld tatsächlich wieder auf ein Säule-3a-Konto fliessen?
Ja. Gelder, die einmal im «Kreislauf der Säule 3a» sind, müssen dort verbleiben. Sie können solche Vorsorgegelder frühestens ab Alter 59 beziehen.
Es ist deshalb korrekt, dass die Swiss Life eine Bestätigung verlangt, dass das ausbezahlte Geld wirklich auf ein 3a-Konto überwiesen wird. Diese Bestätigung kann Ihnen die Bank ausstellen.
Ein Vorbezug von 3a-Guthaben ist nur in Ausnahmefällen möglich – zum Beispiel beim Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum (siehe Artikel auf Seite 24), zur Rückzahlung einer Hypothek oder bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
09. Dezember 2011 | fs