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Beratung | saldo 16/2011

10 Fragen zum Urheberrecht

1    Ist es strafbar, Musikstücke oder Filme aus dem Internet herunterzuladen?

Nein, das Herunterladen (Download) von Musik oder Filmen aus dem Internet zu privaten Zwecken ist legal. Das gilt auch bei Online-Tauschbörsen.


2    Darf die eigene Sammlung auf einer Online-Tauschbörse angeboten werden?

Nein, im Gegensatz zum Download ist der Upload verboten. Fremde Musik und Filme dürfen nicht für jedermann frei zugänglich ins Internet gestellt werden.


3    Darf die herunter­geladene Musik unter Freunden ausgetauscht werden?

Ja, der Tausch unter Freunden oder Verwandten ist ­unbedenklich, solange nicht ein grösserer Kreis angesprochen wird.


4    Ist es legal, solche Musik und Filme auf CDs und DVDs zu brennen oder auf die Festplatte zu kopieren?

Ja, sofern dies zum Privatgebrauch geschieht. Strafbar macht sich, wer die Kopien nachher verkauft oder massenweise verschenkt.


5    Darf eine selbst zusammengestellte CD verschenkt werden?

Ja, im Familien- und Freundeskreis ist dies erlaubt.


6    Darf die herunter­geladene Musik an privaten Partys abge­spielt werden?

Ja. Aber wer eine öffentliche Party veranstaltet, muss die Erlaubnis bei der Suisa einholen. Das kostet eine Gebühr.


7    Darf man Bilder aus dem Internet herunter­laden und zum Beispiel für den eigenen Web­auftritt benützen?

Ja, falls die Bilder nicht urheberrechtlich geschützt sind. Das ist bei banalen Fotos der Fall. Also etwa bei Schnappschüssen. In den anderen Fällen braucht es die Erlaubnis des Rechte­in­habers der entsprechenden Fotografie. Es ist aber zulässig, urheberrechtlich geschützte Bilder im privaten Bereich des Computers zu benutzen.


8    Wie erhält man eine Lizenz für die Nutzung der Bilder?

Grundsätzlich muss der jeweilige Urheber um Erlaubnis gefragt werden.


9    Ist die Hintergrund­musik in einem Laden entschädigungs­pflichtig?

Ja. Wird die Musik über ­Radio empfangen, muss der Geschäftsinhaber bei der Billag Empfangsgebühren bezahlen. Wird die Musik ausschliesslich über Ton­träger ausgestrahlt, so ist eine Entschädigung an die Suisa zu bezahlen.


10    Mit welchen Kon­sequenzen muss man rechnen, wenn man Bilder oder Musik unberechtigt nutzt?

Wer das Urheberrecht einer anderen Person verletzt, kann auf Antrag strafrechtlich verfolgt werden. Ausserdem kann der Urheber der Bilder oder der Musik für die Nutzung Schadenersatz ­verlangen.

08. Oktober 2011 | Nadja Burri


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10 Fragen zum Urheberrecht
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