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Mein Mann äussert häufig Suizidgedanken. Der Amtsarzt hat ihn deshalb schon mehmals zwangsweise in die Klinik einweisen lassen. Jedes Mal musste die Ambulanz meinen Mann abholen, weil er sich so sehr wehrte. Nun weigert sich die Grundversicherung, die Ambulanzkosten zu übernehmen. Darf sie das?
Nein. Die Grundversicherung muss die Hälfte der Ambulanzkosten übernehmen – maximal aber 5000 Franken pro Jahr. Anders wäre es, wenn zum Transport in die Klinik keine Ambulanz nötig gewesen wäre. Dann zahlt die Grundversicherung zwar auch 50 Prozent der Kosten, aber nur maximal 500 Franken im Jahr.
13. März 2011