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Unser 18-jähriger Sohn beginnt im Frühling eine Ausbildung. Mein Mann hat einen 80-Prozent-Job, ich bin zu 20 Prozent angestellt. Erhalten wir trotzdem die volle Ausbildungszulage?
Ja. Alle Angestellten haben Anspruch auf die vollen Ausbildungszulagen – auch Teilzeitbeschäftigte –, wenn sie im Monat mindestens 580 Franken beziehungsweise im Jahr mindestens 6960 Franken verdienen.
Allerdings werden die Ausbildungszulagen (wie auch die Kinderzulagen) nur an einen Elternteil ausgezahlt und nicht «gesplittet». Sind beide Elternteile erwerbstätig, so erhält derjenige die Ausbildungszulagen, der das höhere AHV-pflichtige Einkommen hat.
Demzufolge bezieht in Ihrem Fall Ihr Mann die volle Zulage, die mindestens 250 Franken pro Kind und Monat beträgt (siehe K-Tipp 1/11).
Wichtig: Solche Familienzulagen erhält man nicht automatisch, sie müssen beim Arbeitgeber beantragt werden. Dieser leitet den Antrag an die zuständige Familienausgleichskasse weiter.
08. März 2011
Kommentare (1) |
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Wenn ein Elternteil in einem Kanton wohnt wo höhere Kinder-
bzw. Ausbildugszulagen ausbezahlt werden, kann dieser Elternteil die
Differenz bei seinem Arbeitgeben beantragen. Beispiel: Vater arbeitet
in Luzern und bekommt Fr. 250.-- Die Mutter arbeitet (Teilzeit) in
Zug. Zug zahlt Fr. 350.--/Monat. Somit kann die Mutter den
Differenzbetrag von Fr. 100.--/Monat bei ihrem Arbeitgeben beantragen.
Und der wird auch ausbezahlt. Dann beziehen beide Eltern Kinder- bzw.
Ausbildungszulagen