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Beratung | saldo 16/2008

10 Fragen zum Arbeitsplatz

1 Haben Angestellte ein Recht auf Einsicht in ihre Personalakten?
Ja. Sie dürfen wissen, welche Akten der Betrieb über sie führt. Einsicht in die Unterlagen – als Original oder Fotokopie – ist innert 30 Tagen zu gewähren.


2 Dürfen Arbeitgeber Dritte über persönliche Daten informieren?
Ja. Sie sind verpflichtet, den Sozialversicherungen den Lohn der Angestellten zu melden. Auskünfte an weitere Personen oder Organisationen sind ohne Zusage der Betroffenen nicht erlaubt.


3 Darf der Betrieb wissen, mit wem jemand vom Arbeitsplatz aus telefoniert?
Ja. Die Aufzeichnung von technischen Daten (Nummer, Zeit, Datum, Dauer) ist unproblematisch. Diese Angaben finden sich fast auf jeder Telefonrechnung. Nicht erlaubt ist das Mithören von Gesprächen ohne Einwilligung der Beteiligten. Ein Vorgesetzter darf aber
Geschäftstelefonate zu Schulungszwecken anhören.


4 Dürfen Arbeitgeber private Telefonate oder private Mails verbieten?
Nicht ganz. Angestellten muss es möglich sein, dringende persönliche Angelegenheiten in der Arbeitszeit zu erledigen. Kurze Anrufe oder Mails dürfen deshalb nicht untersagt werden.


5 Kann privates Surfen am Arbeitsplatz verboten werden?
Ja. Es gibt keinen Anspruch, den Firmencomputer privat zu nutzen. Am besten wäre es, wenn der Betrieb Regeln über die Nutzung der gesamten Büroinfrastruktur für Privatzwecke abgeben würde. Besteht keine Regelung, darf den Angestellten bei gelegentlichem privatem Surfen kein Strick daraus gedreht werden.


6 Darf der Chef Mails von Angestellten lesen?
Eine dauerhafte Kontrolle ist nicht zulässig. Und die Inhalte der privaten Mails müssen für Arbeitgeber tabu sein. Vorgesetzte dürfen aber nach vorheriger Information Stichproben machen, um sich zu vergewissern, dass der Computer nicht übermässig für private Zwecke benutzt wird. Oder zu Schulungszwecken, falls dies den Betroffenen mitgeteilt wurde. Heimliches Überwachen ist nur erlaubt, wenn der Arbeitgeber einen begründeten Verdacht hat, der Angestellte verstosse gegen seine Arbeits- oder Treuepflicht.
 

7 Muss man die für private Anrufe und Mails verlorene Zeit nachholen ?
Ja. Da man für diese Zeit keinen Lohnanspruch hat, kann der Betrieb verlangen, dass privat genutzte Arbeitszeit nachgeholt wird.


8 Darf ein Betrieb am Arbeitsplatz Videokameras installieren?
Ja, sofern dies mit betrieblichen Interessen begründet werden kann – zum Beispiel als Schutz vor Ladendieben. Nicht erlaubt wäre es, Kameras zu installieren, um Angestellte zu überwachen.


9 Darf der Chef am Auto eines Aussendienstlers ein Navigationssystem einbauen, um so stets über dessen Standort
informiert zu sein
?
Nein. Das wäre eine permanente Überwachung. Dies wäre höchstens dann zulässig, wenn ein dringender Verdacht bestünde, dass der Mitarbeiter den Betrieb betrügt.


10 Wie kann man sich gegen eine Verletzung seiner Rechte wehren?
Zuerst sollte man schriftlich beim Betrieb reklamieren, wenn ein Vorgesetzter zu weit geht. Oft hilft es, den Arbeitgeber aufzufordern, den Gebrauch von Computer und Telefon in einem Reglement festzulegen. In schweren Fällen ist theoretisch eine Klage am Gericht auf Unterlassung von Persönlichkeitsverletzungen möglich.

06. Oktober 2008 | mo


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