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Ich lebe getrennt von meinem Mann. Vor kurzem erhielt er eine deutliche Gehaltserhöhung. Er will mir aber nicht sagen, wie viel er neu verdient. Darf er mir das verschweigen?
Nein. Eheleute sind gesetzlich verpflichtet, sich gegenseitig Auskunft über Einkommen und Vermögen zu geben. Das gilt auch, wenn die Ehepartner getrennt leben. Sollte sich Ihr Mann weigern, Ihnen Einblick in seine finanziellen Verhältnisse zu gewähren, können Sie ihn beim Eheschutzrichter einklagen und dort allenfalls die neuen Unterhaltsbeiträge festsetzen lassen.
12. September 2007 | Beatrice Fischer