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Beratung | Gesundheits-Tipp 09/2007

Kollision auf dem Trottoir: Haftet der Inlineskater?

Unsere 14-jährige Tochter wurde auf dem Schulweg von einem gleichaltrigen Inlineskater in hohem Tempo angefahren. Dabei stürzte sie, brach sich den Unterarm und zog sich eine Platzwunde am Kopf zu. Muss der Skater den Schaden ersetzen?

Ja. Die Krankenkasse Ihrer Tochter wird die Behandlungskosten dieses Unfalles aber vorerst übernehmen. Die Krankenkasse kann dann aber auf den Inlineskater zurückgreifen. Denn ein 14-Jähriger weiss, dass
er nicht zu schnell auf dem Trottoir fahren darf und dass die Fussgänger Vor-tritt haben.
Der Inlineskater muss persönlich für den Schaden einstehen, falls er nicht
über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert ist.

12. September 2007 | Andreas Inwyler


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Kollision auf dem Trottoir: Haftet der Inlineskater?
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