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Ich habe zusammen mit meinen Geschwistern ein Mehrfamilienhaus geerbt. Jetzt möchte ich ein Einfamilienhaus für meine Familie bauen. Wie kann ich aus unserer Erbengemeinschaft Geld für mich beziehen?
Verlangen Sie von Ihren Geschwistern die Teilung der Erbschaft. Das ist jederzeit möglich. Machen die Miterben nicht mit, bleibt Ihnen nur die gerichtliche Klage. Ob eine Hinterlassenschaft aus Bargeld, Wertschriften oder Liegenschaften besteht, spielt keine Rolle.
Falls auch die Geschwister kein Interesse am geerbten Mehrfamilienhaus haben, steht einem Verkauf der Liegenschaft mit anschliessender Teilung des Erlöses nichts im Wege.
Will ein Mitglied der Erbengemeinschaft das Haus für sich übernehmen, muss es die andern auszahlen. Fehlt dazu das nötige Geld, dürfte es kaum ein Problem sein, die bestehende Hypothek auf dem Mehrfamilienhaus aufzustocken. (plü)�
31. August 2007