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Im Kleingedruckten der «Verwaltungsvollmacht für externe Vermögensverwalter» meines Vermögensverwalters steht: «Ich nehme zur Kenntnis, dass UBS dem Bevollmächtigten Volume Discounts auf den mir belasteten Kommissionen gewähren kann und die Offenlegung derselben gegenüber mir ausschliesslich dem Bevollmächtigten obliegt.» Darf mein Vermögensverwalter aufgrund dieses Artikels Retrozessionen kassieren?
Er ist nur berechtigt, Retrozessionen zu behalten, wenn er Sie als Kundin über deren Erhalt und Höhe informiert hat und Sie damit einverstanden sind. Die entsprechenden Informationen müssen sich im Vertrag finden, den Sie mit Ihrem Vermögensverwalter geschlossen haben.
Der von Ihnen zitierte Passus entstammt jedoch dem UBS-Standard-Formular für externe Vermögensverwalter. Die UBS als Depotbank sichert sich damit gegenüber den Kunden eines Vermögensverwalters ab. Die Bank will verhindern, dass Kunden von externen Vermögensverwaltern bei ihr mit Anfragen zu Retrozessionen zugunsten des Vermögensverwalters vorstellig werden.
Diese Verwaltungsvollmacht sagt nichts darüber aus, ob Ihr Vermögensverwalter Retrozessionen behalten darf. Suchen Sie das Gespräch mit ihm, sofern Sie nicht zufrieden sind mit seinen Angaben zu Retrozessionen. (plü)
31. August 2007
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